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   RG, 15.03.1935 - II 283/34   

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https://dejure.org/1935,462
RG, 15.03.1935 - II 283/34 (https://dejure.org/1935,462)
RG, Entscheidung vom 15.03.1935 - II 283/34 (https://dejure.org/1935,462)
RG, Entscheidung vom 15. März 1935 - II 283/34 (https://dejure.org/1935,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Übergang des Eigentums an einer beweglichen Sache auch an die Bezahlung einer nicht in dem Veräußerungsgeschäft wurzelnden, künftig entstehenden Forderung geknüpft werden? Ist insbesondere ein Eigentumsvorbehalt zulässig, durch den sich der Veräußerer einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 147, 321
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Es ist erfahrungsgemäss in kaufmännischen Kreisen üblich, besonders in Fällen, in denen der Kaufpreis nur aus einem Erlös aus einem Weiterverkauf gedeckt werden kann, die Ware unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen (RGZ 147, 321 f [331]).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Damit, daß von S. auch bei Vorlage der Originale dem f.c. keine Beachtung geschenkt hätte, kann die Beklagte schon deswegen nicht gehört werden, weil es auf die Ursächlichkeit der unterlassenen, nach Lage des Falles aber erforderlichen Anstrengungen bei der Beurteilung der Gutgläubigkeit nicht ankommt, vielmehr allein darauf abzustellen ist, ob überhaupt die gebotenen Nachforschungen angestellt worden sind (RGZ 143, 14, 18 f; 147, 321, 331; Staudinger/Wiegand a.a.O. Rdn. 60; für die hier vorliegende Verdachtsituation auch: MünchKomm./Quack a.a.O. Rdn. 47; offen geblieben BGHZ 77, 274, 279 [BGH 18.06.1980 - VIII ZR 119/79]; kritisch Mormann, WM 1966, 2,.
  • BGH, 20.05.1958 - VIII ZR 329/56
    Er durfte auch an künftige durch Reparaturen des Fahrzeugs entstehende Forderungen geknüpft werden (vgl. RGZ 147, 321, 325 mit weiteren Nachweisen; Flume NJW 1950, 841, insbesondere 848; Wolff-Raiser, Sachenrecht, 10. Bearbeitung § 66 I 3 S. 239).
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 82/76

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Kontokorrenteigentumsvorbehalts -

    Nach st.Rspr. ist der Kontokorrentvorbehalt dennoch stets als zulässig behandelt worden (RGZ 147, 321; BGHZ 26, 185, 190 f; 42, 53 ff; Senatsurteil vom 10. Februar 1971 - VIII ZR 188/69 - DM BGB § 455 Nr. 27 - NJW 1971, 799 = WM 1971, 347).
  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 7/76

    Bagger und Raupenlader - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Eigentumsvorbehalt auch wegen künftig erst entstehender Forderungen in der Form des Kontokorrent-Eigentumsvorbehalts wirksam vereinbart werden kann (RGZ 147, 321, 325 f; BGHZ 26, 185, 190 = WM 1958, 252; Senatsurteile vom 20. Mai 1958 - VIII ZR 329/56 = WM 1958, 818, 819 = NJW 1958, 1231; vom 15. Juni 1964 - VIII ZR 305/62 = BGHZ 42, 53, 59 = WM 1964, 814, 817 = NJW 1964, 1788, 1790; vom 14. Februar 1968 - VIII ZR 220/65 = WM 1968, 447, 448 = NJW 1968, 885; vom 24. April 1968 - VIII ZR 94/66 = WM 1968, 644, 645 = NJW 1968, 1516, 1519; vom 10. Februar 1971 - VIII ZR 188/69 = WM 1971, 347, 348 = NJW 1971, 799; vom 28. September 1977 - VIII ZR 82/76 - zur Veröffentlichung bestimmt - vgl. Kuhn in WM 1971, 1038, 1043 und 1972, 206, 209).
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Handelt es sich um ein Erwerbsgeschäft, das mit dem Inhaber eines Gewerbebetriebs abgeschlossen wird, aber aus dem Rahmen der von dem Veräusserer in seinem Unternehmen sonst abgeschlossenen Geschäfte herausfällt, z.B. nur eine Sicherungsübereignung durch einen Kaufmann, die eine üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache betrifft, so wird dem Sicherungsnehmer eine weitergehende Erkundigungspflicht obliegen als bei Geschäften, die gewöhnlich Gegenstand des Unternehmens sind (RGZ 147, 321 [331]).
  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 220/65

    Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) - Kauf eines gebrauchten

    Soll der erweiterte Eigentumsvorbehalt unbeschränkt für alle Forderungen gelten, so wird das im allgemeinen deutlich hervorgehoben, z.B.: "Von mir gelieferte, bereits bezahlte aber noch vorhandene Ware haftet gleicherweise ... für alle meine noch offen stehenden Forderungen" (RGZ 147, 321), "sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen" (BGHZ 26, 185), "berechtigt, Befriedigung zu suchen, auch für sonstige Forderungen ..." (BGHZ 42, 53).
  • BGH, 19.06.1958 - II ZR 228/57

    Rechtsmittel

    Handle es sich um ein Erwerbsgeschäft, das mit dem Inhaber des Gewerbebetriebes abgeschlossen werde, aber aus dem Rahmen der von dem Veräusserer in seinem Unternehmen sonst abgeschlossenen Geschäfte herausfalle, z.B. um eine Sicherungsübereignung durch einen Kaufmann, die eine üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache betreffe, so werde dem Sicherungsnehmer eine weitergehende Erkundigungspflicht obliegen als bei Geschäften, die gewöhnlich Gegenstand des Unternehmens seien (vgl. RGZ 147, 321 ff [331]; RGZ 141, 129 ff [132]; 143, 14 ff [18] und Gessler-Hefermehl, HGB, 3. Aufl. 1956, Anh. zu § 368 Anm. 63).
  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 432/56
    Lag aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, die grobe Fahrlässigkeit der Beklagten darin, daß sie die nach Lage des Einzelfalls gebotene Nachforschung unterlassen hat, so ist auch unerheblich, ob sie bei einer näheren Prüfung die wirklichen Eigentumsverhältnisse an den Gemüsekonserven hätte feststellen können; denn es kommt allein auf das Unterlassen der erforderlichen Nachprüfung, nicht aber auf ihren Erfolg an (RGZ 143, 14, 18; 147, 321, 331).
  • BGH, 17.03.1959 - 5 StR 41/59

    Rechtsmittel

    Er allein kann die Annahme einer Nichtigkeit des Eigentumsvorbehalts nicht rechtfertigen (vgl. RGZ 147, 321, 324-327).
  • BGH, 11.03.1958 - VIII ZR 195/57

    Rechtsmittel

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