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RG, 01.03.1886 - Rep. IV. 350/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Haben die Erben eines im aktiven Dienste verstorbenen preußischen Richters einen Anspruch auf die Gehaltszulage, welche zwar erst nach dessen Tode, aber rückwirkend für eine Zeit, wo er noch lebte, an andere Richter verliehen ist, welche ihm in der durch das Dienstalter ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Erben eines im aktiven Dienst verstorbenen Richters auf Gehaltszulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 274
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts
Daß die preußischen Richter auf Grund dieser Vorschrift einen von einer Verleihung unabhängigen Rechtsanspruch darauf hatten, nach der durch das Dienstalter bestimmten Reihenfolge in die etatmäßigen Gehaltszulagen aufzurücken, hat auch das Reichsgericht in zwei Entscheidungen vom 25. September 1883 (RGZ 11, 289) und vom 1. März 1886 (RGZ 15, 274) ausdrücklich anerkannt.