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   RG, 15.12.1885 - Rep. II. 287/85   

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https://dejure.org/1885,143
RG, 15.12.1885 - Rep. II. 287/85 (https://dejure.org/1885,143)
RG, Entscheidung vom 15.12.1885 - Rep. II. 287/85 (https://dejure.org/1885,143)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1885 - Rep. II. 287/85 (https://dejure.org/1885,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind nach §. 25 C.P.O. alle Klagen auf Löschung einer Hypothek im dinglichen Gerichtsstande zu erheben?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand für Hypothekenlöschungsklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 15, 386
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15

    Anforderungen an eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Richtig ist auch, dass der geltend gemachte Anspruch nicht notwendiger Weise dinglicher Art sein muss, sondern auch - wie hier - schuldrechtlicher Natur sein kann (dazu nur RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [386 f.]).

    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (dazu BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris; RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387]; RG, Urteil vom 18.01.1890 - Rep V 242/89, RGZ 25.384 [386]).

    Denn der Gesetzgeber wollte den Richter der belegenen Sache deshalb für allein befugt erklären, über solche Rechte zu entscheiden, die an der unbeweglichen Sache bestehen, weil zu befürchten sei, dass ein fremdes, mit dem Sachverhalt und dem anzuwendenden Recht nicht oder doch minder genau bekanntes Gericht nicht das richtige Urteil fällen werde (RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387 f.]).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Hypothek ist die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO - sofern sie von dem eingetragenen Eigentümer gegen den eingetragenen Grundpfandrechtsinhaber erhoben wird - allein von dem Klageanspruch abhängig (Urteil vom 15.12.1885 - II 287/85, RGZ 15, 386, 387, juris; Urteil vom 18.01.1890, V 242/89, RGZ 25, 384, 385, juris).
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

    Das Reichsgericht hat sich schon im Urteil von 15. Dezember 1885 (RGZ 15, 386) vor allen wegen der damaligen sachenrechtlichen Uneinheitlichkeit im Anwendungsbereich der Zivilprozeßordnung auf den Standpunkt gestellt, daß nicht allein dingliche Klagen, sondern auch Klagen, die persönliche Forderungsrechte verfolgen und nicht nur auf das Freisein, sondern auch die Befreiung von einer dinglichen.
  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2015 - 19 O 95/15

    Für Klagen auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Grundschuld ist das

    Das Reichsgericht (Urteil vom 15.12.1885, RGZ 15, 386) hat hierzu festgestellt:.
  • OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 1 (Z) Sa 13/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung eines Verweisungsbeschlusses

    Gleichgültig ist dabei, ob die Befreiung von der Belastung lediglich aufgrund eines schuldrechtlichen Anspruches verlangt wird, wie z. B. in den Fällen der Anfechtung der Hypothek nach der Insolvenzordnung (§ 143 InsO), nach dem Anfechtungsgesetz (§ 11 AnfG) oder dem Anspruch aus § 1169 BGB (Herbert Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 24 Rdnr. 24 m. w. N.; Zöller/Vollkommer, 30. Aufl., § 24 Rdnr. 13; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 24, Rdnr. 9; Patzina in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 24 Rdnr. 11; so schon RGZ 15, 386; 20, 403; 36, 12; 52, 3).
  • LG Frankfurt/Main, 21.04.2015 - 5 O 335/14

    Gerichtsstand für eine Klage auf Bewilligung einer Grundschuldlöschung

    Schon das Reichsgericht (Urteil vom 15.12.1885, RGZ 15, 386) hat zum dinglichen Gerichtsstand festgestellt:.
  • LG Stade, 16.02.2007 - 2 O 508/06

    Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Duldung der

    Das Gericht schließt sich deshalb der inzwischen wohl herrschenden Ansicht (vgl. OLG Hamm NZI 2002, 575 [OLG Hamm 28.03.2002 - 27 W 7/02] ; LG Hamburg MDR 1972, 55; RGZ 15, 386; RGZ 20, 403; Gerhard EWiR 1998, 1016, Huber, AnfG, § 13 Rn. 35) an, dass nicht auf den Klagegrund, sondern auf den Klageantrag abzustellen ist, so dass das angerufene Landgericht Stade nicht als gem. § 24 ZPO örtlich zuständiges Gericht zuständig war.
  • LG Lübeck, 30.06.2015 - 3 O 325/14
    Schon das Reichsgericht (Urteil vom 15.12.1885, RGZ 15, 386) hat zum dinglichen Gerichtsstand festgestellt:.
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