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   RG, 31.01.1936 - VII 150/35   

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https://dejure.org/1936,514
RG, 31.01.1936 - VII 150/35 (https://dejure.org/1936,514)
RG, Entscheidung vom 31.01.1936 - VII 150/35 (https://dejure.org/1936,514)
RG, Entscheidung vom 31. Januar 1936 - VII 150/35 (https://dejure.org/1936,514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über die Bedeutung des Fehlens einer Urteilsunterschrift. 2. Setzt der Begriff der arglistigen Täuschung bei Ermittlung eines Brandschadens im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen voraus, daß der Versicherungsnehmer versucht, sich durch wissentlich falsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 147
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Als unzulässige Rechtsausübung stellt sich das Geltendmachen der Leistungsfreiheit in aller Regel nur dann dar, wenn die arglistige Täuschung sich auf einen geringen Teil des versicherten Schadens bezieht (Senatsurteil vom 8. Februar 1984 aaO; RGZ 150, 147, 151, Martin aaO X III 16).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Der hierin liegende Verstoß gegen § 315 Abs. 1 ZPO - eine Protokollfälschung (vgl. § 165 ZPO) ist nicht geltend gemacht - ändert aber nichts daran, daß die Verkündung des Berufungsurteils wirksam und dieses damit existent geworden ist (BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1988 - VI ZB 27/88 - NJW 1989, 1156, 1157; vgl. auch RGZ 150, 147, 148).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Der Anspruchsverlust des arglistig Täuschenden tritt nicht automatisch ein, vielmehr ist, da Leistungsfreiheit bei fehlender Vereinbarung nur unter besonderen, im Einzelfall festzustellenden Umständen eintreten kann, eine wertende Gesamtschau aller Umstände erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1985, VersR. 1986 aaO.; Urt. v. 18. November 1986 - IVa ZR 99/85, VersR. 1987, 149; schon RGZ 150, 147 ff.; RG JW 1936, 2978).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62

    Feuerversicherung

    Der Vorsatz braucht bei einem Verstoß gegen § 16 AFB nicht auf eine Schädigung des Versicherers gerichtet zu sein (RGZ 150, 147).

    Wenn das Reichsgericht (RGZ 150, 147) die starre Beachtung der Regel als mit dem "gesunden Volksempfinden" nicht verträglich bezeichnet hat, so lagen dem nicht die damaligen politischen Verhältnisse zugrunde, sondern die von ihnen unabhängige Erkenntnis, daß bei der Vielfalt der Lebensverhältnisse Fallgestaltungen vorkommen, in denen die volle Verwirkung eine durch Sinn und Zweck der Bestimmung nicht geforderte Unbilligkeit darstellt (z.B. gelinge Wertabweichung und falsche Angaben, um schneller die zustehende Entschädigung zu erhalten).

    Für den Umfang der Verwirkung muß auch beachtet werden, welche Folgen es für den Versicherungsnehmer hat, wenn ihm die Entschädigung versagt wird (RGZ 150, 147, 151).

  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Hierbei konnte sich der Kläger für seine Ansieht auf die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts berufen, das in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 1936 (RGZ 150, 147 und VA 1936 Nr. 2917 = JW 1936, 2978) auch bei einem einheitlichen Vertrag unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben eine sich auf einzelne Positionen beschränkende Teilverwirkung anerkannt hatte.
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Nur unter ganz besonderen Umständen ist dem Versicherer in der Feuerversicherung die Inanspruchnahme der völligen Leistungsfreiheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als rechtsmißbräuchlich versagt (BGHZ 40, 387 [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62]; BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62]; RGZ 150, 147), wenn der Verlust des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer eine übermäßige Härte darstellt (BGH Urteil vom 3.12.1975 - IV ZR 34/74 - VersR 1976, 134; vom 9.11.1977 - IV ZR 160/76 - VersR 1978, 74).
  • OLG Hamm, 31.01.1986 - 20 W 39/85

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Rechtskräftige Verurteilung; Härtefälle;

    Die Rechtspr. hat diese Voraussetzungen dann als erfüllt angesehen, wenn die unrichtigen Angaben des VersNehmers sich auf geringe Werte bezogen haben, wenn das Verschulden des VersNehmers verhältnismäßig gering wiegt und wenn bei völligem Verlust des VersSchutzes die Existenz des VersNehmers gefährdet wäre (vgl. RGZ 150, 147, 151; BGH VersR 69, 411 [412]; 86, 77 [79]; Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. 1984 § 16 AFB Anm. 5).

    Insoweit unterscheidet sich diese Fallgestaltung von der der Entscheidung RGZ 150, 147 zugrunde liegenden.

  • OLG Köln, 28.03.2008 - 20 U 231/07

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen unrichtiger Angaben über die

    Es genügt das Bestreben, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche zu beseitigen (BGHZ 40, 387, 388; RGZ 150, 147, 150).
  • OLG Köln, 02.05.2022 - 9 U 204/21

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus der Hausratversicherung wegen eines

    Es genügt das Bestreben, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche zu beseitigen (BGHZ 40, 387, 388; RGZ 150, 147, 150).
  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 549/68

    Klage gegen die Feuerversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf

    Gegenüber der uneingeschränkten Anwendung des in § 16 AFB anerkannten Alles- oder Nichts-Prinzips hatte schon das Reichsgericht (RGZ 150, 147, 151; RG JW 1936, 2978) Ausnahmen für den Fall zugelassen, daß die wissentlich falschen Angaben des Versicherungsnehmers bis zu einem gewissen Grad entschuldbar sind, sich auf besonders geringe Werte beziehen und der Versicherungsnehmer durch den Verlust der gesamten Entschädigungsansprüche seine Daseinsmöglichkeit verlieren würde.
  • BFH, 04.02.1966 - VI 57/65

    Wirksamkeit der dem Steuerpflichtigen zugestellten schriftlichen

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