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   RG, 15.05.1936 - II 196/35   

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https://dejure.org/1936,436
RG, 15.05.1936 - II 196/35 (https://dejure.org/1936,436)
RG, Entscheidung vom 15.05.1936 - II 196/35 (https://dejure.org/1936,436)
RG, Entscheidung vom 15. Mai 1936 - II 196/35 (https://dejure.org/1936,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für Markenartikel als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Außenseiters wegen Ausnutzung des Vertragsbruchs seines Verkäufers. 2. Über Grund und Zweck der Forderung des Nachweises eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 151, 239
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Damit gefährdet die Beklagte die Ausschließlichkeitsrechte der Klägerin, was ihr Unterlassungsbegehren rechtfertigt, und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfange das Verhalten der Beklagten bereits Urheberrechtsverletzungen zur Folge gehabt hat (RGZ 151, 239 [246]).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).
  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Die beweisrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit liegt darin, daß sie dem bindenden Unternehmer im Prozeß gegen den Außenseiter eine Beweiserleichterung verschafft: ist die Lückenlosigkeit des Bindungssystems im gedanklichen Aufbau und in der praktischen Durchführung dargetan, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Außenseiter die Waren nur vermittels fremden Vertragsbruchs oder auf Schleichwegen erlangt haben kann, und es obliegt dann dem Außenseiter, diesen "Beweis des ersten Anscheins" zu entkräften (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 318 zu § 1 UWG).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

    Da es nach dem Vortrag beider Parteien in diesem Rechtsstreit - anders als in dem Fall RGZ 151, 239 (245 bis 247) - jedenfalls für den Unterlassungsanspruch der Klägerin darauf ankam, ob das ausländische Bindungssystem der Klägerin "jetzt", also im Zeitpunkt des Urteils des Berufungsgerichts, lückenlos war, wäre also darauf abzustellen gewesen, ob das System der Klägerin seit Vornahme der von den Zeugen geschilderten Änderungen den Anforderungen an die gedankliche Lückenlosigkeit genügte.

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