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   RG, 21.10.1937 - VI 144/37   

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RG, 21.10.1937 - VI 144/37 (https://dejure.org/1937,494)
RG, Entscheidung vom 21.10.1937 - VI 144/37 (https://dejure.org/1937,494)
RG, Entscheidung vom 21. Oktober 1937 - VI 144/37 (https://dejure.org/1937,494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im Urteil zu bezeichnen, wenn sein allein als Partei bezeichneter Vater erklärt, daß er im eigenen Namen und als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes klage? 2. Begeht ein Angestellter, zu dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 193
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Da die Rechtsordnung eine Selbstgefährdung und Selbstbeschädigung nicht verbietet, geht es im Rahmen von § 254 BGB nicht um eine rechtswidrige Verletzung einer gegenüber einem anderen oder gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht, sondern nur um einen Verstoß gegen Gebote der eigenen Interessenwahrnehmung, der Verletzung einer sich selbst gegenüber bestehenden "Obliegenheit" (h.M. z.B. BGHZ 57, 137, 145; RGZ 156, 193, 207; MünchKomm/Grunsky, BGB, 3. Aufl., § 254 Rdn. 2).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Der Bundesgerichtshof legt - der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. etwa RGZ 156, 193, 202 m.w.N.) folgend - § 254 Abs. 1 BGB dahin aus, daß bei der Abwägung in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1968 - VI ZR 171/67 - VersR 1968, 1093 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Saß es nach Eintritt des schadenstiftenden Ereignisses dem Geschädigten anzurechnen ist, wenn der gesetzliche Vertreter schuldhaft den Schaden nicht abwendet oder mindert, ist allgemein anerkannt, (EGZ 141, 353 [355]; RGZ 156, 193 [205]).
  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auf sie kann im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 weder bei der Alternative der Schadensabwendung noch bei der der Schadensminderung verzichtet werden (RGZ 156, 193, 206; Soergel/Mertens, BGB 12. Aufl. § 254 Rdn. 109; Palandt/Heinrichs, 60. Aufl. BGB § 254 Rdn. 51).
  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 166/52
    Das Berufungsgericht hat bei der Prüfung der Frage, wann ein siebenjähriges Kind für einen von ihm angerichteten Schaden haftbar gemacht werden kann, mit Recht zwischen der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht und dem Verschulden unterschieden (RGZ 146, 216; 156, 193; BGH Urteil vom 23. Oktober 1952, abgedruckt VersR 1953, 28 und LM BGB § 828 Abs. 2 - (1)).

    Der hiergegen unter Hinweis auf RGZ 156, 193 [201] erhobene Angriff der Revision verkennt, dass es sich dort gerade um einen Jungen gehandelt hat, der erheblich unter dem geistigen Niveau seiner Altersgenossen gestanden hat.

  • OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12

    Keine Haftung für Fehler aufgrund von überwiegendem Mitverschulden?

    § 254 Abs. 1 BGB wird dahingehend ausgelegt (vgl. RGZ 156, 193, 202; BGH, Urteile vom 09.07.1968 - VI ZR 171/67; vom 20.01.1998 - VI ZR 59/97), dass bei der Abwägung in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung

    Ist die Tätigkeit des Instituts privatrechtlich, so ist den Ausführungen des Berufungsgerichts zur Verantwortlichkeit des Beklagten jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen; dabei macht es keinen Unterschied und braucht nicht erörtert zu werden, ob die Verantwortlichkeit des Beklagten darauf beruht, daß die Sicherungspflicht für ihn als vertragliche Nebenpflicht gegenüber der Allgemeinheit auf seinem Dienstvertrag mit dem Institut folgt - so das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 156, 193, 198; BGH LM § 823 (H) BGB Nr. 2 - oder, was naheliegt, unabhängig vom Bestehen eines - gültigen - Dienstvertrages unmittelbar auf den Forschriften über unerlaubte Handlungen.
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Möglichkeit der schuldhaften Einwirkung erst durch den Vertrag gegeben war, sofern es sich um die Verletzung einer allgemeinen Rechtspflicht handelt (RGZ 156, 193).
  • BGH, 07.07.1960 - II ZR 209/58

    Haftungsausschluss zugunsten Dritter unter Zugrundelegung Allgemeiner

    Er kann sich nicht darauf berufen, daß er die Rechtspflicht, mit der Sache in einer bestimmten Weise zu verfahren, nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen gegenüber übernommen habe (RGZ 156, 193, 198; BGHZ VersR 1954, 223 f).
  • BGH, 24.02.1954 - VI ZR 315/52

    Rechtsmittel

    Obliegenheiten zu sorgen (RGZ 63, 308; 127, 14; 156, 193; Warn 1929, Nr. 47; 1912 Nr. 383; 1911 Nr. 28; und BGB RGRK 10. Aufl. § 823 Anm. 10).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 117/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1952 - III ZR 27/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 105/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1952 - I ZR 95/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 28/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 67/63
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 62/60

    Rechtsmittel

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