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   RG, 10.12.1938 - VI 150/38   

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https://dejure.org/1938,549
RG, 10.12.1938 - VI 150/38 (https://dejure.org/1938,549)
RG, Entscheidung vom 10.12.1938 - VI 150/38 (https://dejure.org/1938,549)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1938 - VI 150/38 (https://dejure.org/1938,549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Darlehnsgeber, der unter Verstoß gegen § 4 der Preistreibereiverordnung einen übermäßigen Verdienst sich ausbedungen und erhalten hat, dem Anspruch auf Rückzahlung der übermäßigen Vergütung gegenüber einwenden, daß der Darlehnsnehmer mit der Höhe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 159, 99
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Es ist aber nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber die Gläubiger längere Zeit ihre Rechte nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien (so bereits RGZ 159, 99, 105 f.).
  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

    Grundsätzlich muß jeder Schuldner seine Verbindlichkeit erfüllen, und es kann nur unter ganz besonderen Umständen einer vor Vollendung der Verjährung erfolgenden Inanspruchnahme gegenüber eingewendet werden, durch sie verstoße der Gläubiger gegen Treu und Glauben (RGZ 159, 99, 106).

    Die Revision weist zutreffend darauf hin, daß das Berufungsgericht ein solches Verhalten des Klägers, das über das reine Nichterheben von Ansprüchen hinausgegangen wäre (vgl. RGZ 159, 99, 108), nicht festgestellt hat.

    Das Oberlandesgericht hat aber keinen Umstand festgestellt, der es als eine besondere Härte für den Beklagten erscheinen lassen könnte, daß seine Erwartung enttäuscht worden ist (RGZ 159, 99, 108).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1217/02

    Zu den Voraussetzungen von Zahlungen von bereits in vollem Umfang verdienter

    Es ist aber nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber die Gläubiger längere Zeit ihre Rechte nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien (so bereits RGZ 159, 99, 105 f.).
  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 144/65

    Möglichkeit der Sicherungsübereignung eines Zeitschriftenunternehmens durch eine

    Demnach ist die Inanspruchnahme der Beklagten durch die Klägerin die gewöhnliche gesetzliche Folge davon, daß die gegen sie erhobenen Bereicherungsansprüche nach dem Gesetz keiner kurzen, sondern der dreißigjährigen Verjährung unterliegen (RGZ 159, 99, 108).
  • LAG Hessen, 15.10.2010 - 19 Sa 211/10

    Eingruppierung eines Chefarztes - Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA

    Es ist aber nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber die Gläubiger längere Zeit ihre Rechte nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien (so bereits RGZ 159, 99, 105 f. ).
  • LAG Hessen, 26.02.2010 - 3 Sa 211/09

    Auslegung einer individuellen Abrede zur Chefarztvergütung - Bezugnahme auf

    Es ist aber nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber die Gläubiger längere Zeit ihre Rechte nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien (so bereits RGZ 159, 99, 105 f. ).
  • ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
    Es ist aber nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber die Gläubiger längere Zeit ihre Rechte nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien (so bereits RGZ 159, 99, 105 f.).
  • BGH, 07.03.1966 - VIII ZR 274/63

    Verwirkung des Klageanspruchs - Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung -

    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 155, 148, 150 ff; 159, 99, 104, 106, BGHZ 25, 47, 51, 52) [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56].
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 60/57

    Rechtsmittel

    15 Bearb. § 4 II 5; RGZ 155, 148, 151 f; 158, 100, 107 f; 159, 99, 106 ff).
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