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   RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38, V 76/38   

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RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38, V 76/38 (https://dejure.org/1940,47)
RG, Entscheidung vom 30.01.1940 - GSZ 3/38, V 76/38 (https://dejure.org/1940,47)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1940 - GSZ 3/38, V 76/38 (https://dejure.org/1940,47)
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Rittergut

Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat ein Grundstückskäufer, dem der Verkäufer das Grundstück übergeben hat, den Besitz daran im Sinne des § 988 BGB. unentgeltlich erlangt, wenn der Kaufvertrag nichtig ist?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 988

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 163, 348
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (RGZ 163, 348, 356).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Sie verweist demgegenüber zutreffend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es sich bei den §§ 987 ff BGB um eine erschöpfende Sonderregelung handele, die dem allgemeinen Bereicherungsrecht vorgehe (RG JW 1937, 2519 Nr. 16; RGZ 163, 348, 352; vgl. auch BGB-RGRK 11. Aufl. § 994 Anm. 1).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Im Ausgangspunkt zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass eine Abhängigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne einer Entgeltlichkeit nicht nur durch synallagmatische oder konditionale, sondern auch durch kausale Verknüpfungen geschaffen werden kann (Beschluss des Reichsgerichts --RG-- vom 30. Januar 1940 GSZ 3/38, RGZ 163, 348, 356).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszweckes in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90V ZR 164/90 - FamRZ 1992, 300, 301; RGZ 163, 348, 356).
  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    "Unentgeltlich" ist nach der Auffassung des Berufungsgerichts in dieser Bestimmung - ebenso wie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in § 988 BGB (RGZ 163, 348; BGHZ 10, 350, 257; 32, 76, 94) - in einem weiteren Sinne zu verstehen und umfaßt nicht nur die schenkweise, sondern auch die auf Grund eines nichtigen Grundgeschäfts, hier des nach § 134 BGB nichtigen Spielvertrages vorgenommenen Verfügungen.
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Eine solche Vermögensminderung liegt jedoch nicht vor, wenn die Zuwendung - wie hier - unter der Bedingung gewährt wird, dass der Zuwendende ein nach seiner Ansicht ausreichendes Äquivalent von Seiten eines Dritten erhält; denn es besteht für die Frage der Entgeltlichkeit kein Unterschied, ob die rechtliche Abhängigkeit von Zuwendung und Äquivalent durch eine Verpflichtung (synallagmatische Verknüpfung) oder durch eine Bedingung (konditionale Verknüpfung) geschaffen wird (BGH, Urteil vom 10. Januar 1951 - II ZR 18/50, NJW 1951, 268; RG, Beschluss vom 30. Januar 1940 - V 76/38, RGZ 163, 348, 356; Staudinger/Chiusi (2021) BGB § 516, Rn. 47; Koch, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 516 Rn. 27).
  • BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52

    Rechtsmittel

    Sind der Kläger und K. Eigentümer der dem Beklagten überlassenen Inventargegenstände geblieben, dann kann der Kläger die Herausgabe der gezogenen Nutzungen nach § 988 BGB verlangen, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung RGZ 163, 348 ausgeführt hat.
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    "Entgeltlichkeit" zielt indes nur auf einen Austausch von Leistungen (vgl. schon RGZ 163, 348, 356; ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Einf. v. § 305, Rdn. 8).
  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Unentgeltlich ist ein Erwerb, wenn durch Gesetz oder Rechtsgeschäft festgesetzt ist, daß er von einer ausgleichenden eigenen Zuwendung des Bedachten nicht abhängen soll (Entscheidung des Großen Senats des RG vom 30. Januar 1940 GSZ 3/38, Deutsche Justiz 1940 S. 651, 654).
  • BGH, 28.03.1952 - I ZR 111/51

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei gestohlener Kaufsache

    Diesem Fall hat das Reichsgericht in dem vom Großen Senat für Zivilsachen erlassenen Beschluß vom 30. Januar 1940 (RGZ 163, 348) den anderen Fall gleichgestellt, daß der Besitz zwar nicht unentgeltlich, aber ohne rechtlichen Grund erlangt war.

    Daraus folgt die Anwendung des § 988 BGB in dem ihm durch RGZ 163, 348 gegebenen erweiterten Sinn.

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
  • BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51

    Ausschlußwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses

  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71

    Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines

  • OLG Dresden, 30.10.1997 - 7 U 1365/97
  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 237/56

    Rechtsmittel

  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 6/86
  • BGH, 18.03.1955 - V ZR 6/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 221/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1955 - V ZR 23/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1956 - VIII ZR 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1957 - III ZR 161/56

    Rechtsmittel

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