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   RG, 23.02.1942 - V 110/41   

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https://dejure.org/1942,401
RG, 23.02.1942 - V 110/41 (https://dejure.org/1942,401)
RG, Entscheidung vom 23.02.1942 - V 110/41 (https://dejure.org/1942,401)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1942 - V 110/41 (https://dejure.org/1942,401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wie wirkt die Genehmigung einer Devisenstelle auf den Bestand des genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts, wenn sie zunächst versagt worden war, später aber erteilt wird? 2. Nach wessen Person sind die Voraussetzungen für den Schutz des guten Glaubens zu beurteilen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 346
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 139, 118, 123 ff; 168, 346, 351 f; BGHZ 13, 179, 187; Senatsurt. v. 15. Mai 1963, V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1615; Senatsurt. v. 11. Februar 1972, V ZR 186/70, JZ 1972, 368; BGH, Urt. v. 30. März 1994, XII ZR 30/92, NJW 1994, 1785, 1786) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl., § 177 Rdn. 31; vor § 182 Rdn. 15; § 182 Rdn. 5; § 184 Rdn. 2; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 177 Rdn. 12; Staudinger/Schilken, BGB, 1995, § 177 Rdn. 12; MünchKomm-BGB/Schramm, 3. Aufl., § 177 Rdn. 20; K. Schmidt, AcP 189 (1989), 1, 10, 18).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 21/55

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung entspricht der herrschenden Rechtsprechung jedenfalls dann, wenn der die Genehmigung versagende Beschluß gültig ist, und auch dann, wenn nachträglich die Genehmigung erteilt wird (RGZ 103, 104; RG in JW 1922, 491; RGZ 106, 142 [146]; 168, 346 [351]; 172, 1 [5]; BGH in DNotZ 1953, 397).

    Es würde in der Tat zu einer unerträglichen Rechtsunsicherheit führen (Stillschweig in der Anmerkung zu RG in JW 1922, 491 und RGZ 168, 346 [351]), wollte man den nachträglich aufgehobenen, die Genehmigung versagenden Verwaltungsakt als überhaupt nicht vorhanden ansehen und davon ausgehen, daß die Genehmigung nicht wirksam versagt worden sei, oder wollte man annehmen, daß durch die Aufhebung des Verwaltungsakts nachträglich auch die Wirkung beseitigt wird, die er indirekt dadurch hatte, daß ein bürgerlichrechtliches Geschäft - der Vertrag vom 3. Juni 1942 - unwirksam wurde oder daß ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nämlich das Grundbuchamt, eine Entscheidung auf dem Verwaltungsakt aufbaute, indem es annahm, daß die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen sei.

  • BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52

    Rechtsmittel

    Hätten sie diesen Willen zum Ausdruck gebracht, so wären sie im Falle der nachträglichen Behebung des Hindernisses gehalten gewesen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (RGZ 158, 321; 168, 321; 168, 346; OGHZ 3, 393).
  • BGH, 07.07.1977 - III ZR 111/75

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Wechsel-Einlösungsverpflichtung -

    Sie trifft vielmehr die Pflicht, alle zur Erteillung der Genehmigung erforderlichen Schritte zu unternehmen (BGH WM 1972, 1097, 1099 und LM MRG 52 Art. 11 Nr. 2; RGZ 168, 346, 351).
  • BFH, 19.11.1964 - V 245/61 S

    Entsprechende Anwendung der für die Organschaft aufgestellten Grundsätze bei der

    Die Eingliederung der Gesellschafter persönlich in das übergeordnete Unternehmen findet sich nur bei einem kleinen Teil der in Betracht kommenden Fälle (z.B. mehrere Angestellte einer Versicherungsgesellschaft schließen sich zu einer OHG zusammen; Entscheidungen des Reichsfinanzhofs V A 570/33 vom 3. November 1933, RStBl 1934 S. 1207; V 110/41 vom 15. Mai 1942, RStBl 1942 S. 693).
  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 104/62

    Rechtsmittel

    Es bleibt auch dann unwirksam, wenn die Genehmigung nachträglich erteilt werden sollte (RGZ 103, 104; 106, 142, 146; 168, 346, 351; 172, 1, 5; BGH DNotZ 1953, 397), und zwar selbst dann, wenn der die Genehmigung versagende Bescheid fehlerhaft ist und deshalb durch einen andern Verwaltungsakt als von Anfang an unwirksam aufgehoben wird (BGH NJW 1956, 1918; hierzu Haueisen NJW 1957, 385).
  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 151/52

    Rechtsmittel

    Die schwebende Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts wandelte sich aber um in eine Nichtigkeit von Anfang an, wenn die zuständige Behörde die Genehmigung versagte und die Nichtigkeit konnte nicht dadurch wieder behoben werden, daß die Genehmigung nachträglich doch noch erteilt wurde (BGHZ 1, 294 [302]; RGZ 106, 142 [146]; 168, 346 [350 ff]; RG DR 1944, 26; Danckelmann NJW 1947/48, 480; Palandt, BGB 11. Aufl. § 134, 2 b; Soergel BGB 8. Aufl. § 134, 5 d; Erman BGB § 134, 2; Lange Arch z Pr Bd 152, 241 [264]).
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