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   RG, 17.02.1943 - VII 143/42   

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https://dejure.org/1943,18
RG, 17.02.1943 - VII 143/42 (https://dejure.org/1943,18)
RG, Entscheidung vom 17.02.1943 - VII 143/42 (https://dejure.org/1943,18)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1943 - VII 143/42 (https://dejure.org/1943,18)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Wert des Beschwerdegegenstandes eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluß mit dem Werte des Beschwerdegegenstandes der von derselben Partei eingelegten Revision zusammenzurechnen, wenn das Berufungsgericht in seiner Entscheidung das Urteil des Erstgerichts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Die fälschliche Benennung des Rechtsmittels als "Beschwerde" ist unschädlich (RGZ 170, 385, 387; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., vor § 511, Rz. 35; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 19, Rz. 73).
  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

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  • OLG Dresden, 07.09.2012 - 3 W 935/12
    Auch insofern gilt die Erkenntnis, dass Falschbezeichnungen nicht schaden (BGH VersR 2010, 1473; RGZ 170, 385, 387).
  • OLG München, 05.12.2011 - 19 U 2255/11

    Beendigung eines Gemeinschaftspraxisvertrages: Ausschluss eines

    16 b) Denn der Senat ist jedenfalls der Ansicht, dass Ansprüche des Klägers nicht in Betracht kommen, wenn er den Vertrag selbst unberechtigt gekündigt und damit die Voraussetzungen für die Entschädigung treuwidrig herbeigeführt hat (§§ 162 Abs. 2, 242 BGB; s. zu vergleichbaren Fällen BAG-Urteil vom 12.12.1962, 5 AZR 324/62, AP § 611 Gratifikation Nr. 52 (treuwidrige Kündigung vor Fälligkeit einer Gratifikation) und Beschluss des RG vom 17.02.1943, VII 143/42, RGZ 170, 385, 389 (treuwidrige Kündigung eines Dienstverhältnisses vor Fälligkeit einer geschuldeten Haus- und Geschäftsübertragung)).
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