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   RG, 18.01.1890 - Rep. V. 242/89   

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https://dejure.org/1890,144
RG, 18.01.1890 - Rep. V. 242/89 (https://dejure.org/1890,144)
RG, Entscheidung vom 18.01.1890 - Rep. V. 242/89 (https://dejure.org/1890,144)
RG, Entscheidung vom 18. Januar 1890 - Rep. V. 242/89 (https://dejure.org/1890,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich der dingliche Gerichtsstand für Löschungsklagen (§. 25 C.P.O.) auch auf Klagen gegen dritte Personen auf Erfüllung einer (persönlichen) Verpflichtung, die Löschung zu bewirken?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand. C.P.O. §. 25.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 25, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Itzehoe, 15.02.2016 - 7 O 185/15

    Örtliche Zuständigkeit: Dinglicher Gerichtsstand für Klage auf Grund

    Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch für bestimmte schuldrechtliche Ansprüche , sofern der Streit die Frage betrifft, ob der grund ,auf dem die Eintragung beruht, weggefallen ist , z.b. wegen anfechtung ( RGZ 25, 384 ).
  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage auf Löschung einer

    Nicht unter § 24 Abs. 1 ZPO fallen Klagen eines Eigentümers gegen nicht dinglich berechtigte Dritte auf Erfüllung einer persönlichen Verpflichtung zur Löschung eines dinglichen Rechts (RG, V 242/89, RGZ 25, 384, 385; Toussaint/BeckOK ZPO, ZPO, Stand: 01.01.2015, § 24 ZPO Rn. 11; Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, aaO., § 24 ZPO Rn. 12; vgl. Vollkommer/Zöller, aaO., § 24 ZPO Rn. 14).

    Der eingeschränkten Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO steht auch nicht entgegen, dass der dingliche Gerichtsstand gem. § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO grundsätzlich auch dann begründet sein kann, wenn der geltend gemachte Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht dinglicher, sondern schuldrechtlicher Natur ist (vgl. RG, V 242/89, RGZ 25, 384ff.; Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, aaO., § 24 ZPO Rn. 11; Roth/Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 23. Aufl. 2014, § 24 ZPO Rn. 24; Vollkommer/Zöller, aaO., § 24 ZPO Rn. 13).

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Hypothek ist die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO - sofern sie von dem eingetragenen Eigentümer gegen den eingetragenen Grundpfandrechtsinhaber erhoben wird - allein von dem Klageanspruch abhängig (Urteil vom 15.12.1885 - II 287/85, RGZ 15, 386, 387, juris; Urteil vom 18.01.1890, V 242/89, RGZ 25, 384, 385, juris).
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

    Es wurde bei dieser Anwendung des § 24 ZPO jedoch nachdrücklich betont, daß der Streit die Frage betreffen müsse, ob die dingliche Belastung des Grundstücke materiell-rechtlich noch besteht oder etwa deshalb nicht mehr besteht, weil der Grund, auf welchem die Eintragung beruht, weggefallen ist oder der Anfechtung unterliegt (RGZ 25, 384, 385); es müsse sich um eine das Grundstück selbst betreffende Streitigkeit handeln (RG JW 1921, 239, 240).
  • LG Bielefeld, 29.10.2015 - 9 O 87/15

    Anforderungen an eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Die Ausschließlichkeit des dinglichen Gerichtsstands geht auf die Erwägung zurück, dass eine richtige Würdigung und sichere Feststellung der Rechtsverhältnisse des Grundeigentums vorzugsweise von dem Richter der belegenen Sache zu erwarten ist (dazu BGH, Urteil vom 26.06.1970, V ZR 168/67, Rdnr. 9 - zitiert nach juris; RG, Urteil vom 15.12.1885 - Rep II 287/85, RGZ 15, 386 [387]; RG, Urteil vom 18.01.1890 - Rep V 242/89, RGZ 25.384 [386]).
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