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   RG, 03.05.1892 - Rep. II. 68/92   

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https://dejure.org/1892,67
RG, 03.05.1892 - Rep. II. 68/92 (https://dejure.org/1892,67)
RG, Entscheidung vom 03.05.1892 - Rep. II. 68/92 (https://dejure.org/1892,67)
RG, Entscheidung vom 03. Mai 1892 - Rep. II. 68/92 (https://dejure.org/1892,67)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Haben die Artt. 2074. 2075 Code civil durch Einführung der Civilprozeßordnung ihre Geltung verloren, oder stehen sie noch in Kraft? 2. Finden sie auch auf Handelssachen Anwendung, soweit nicht Art. 309 H.G.B. zutrifft? 3. Kann diese letztere Vorschrift insoweit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Faustpfandbestellung; Anfechtung; Zurückbehaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 29, 297
  • RGZ 29, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.04.1891 - II 43/91

    Wird durch die allseitige Anerkennung einer Konkursforderung im Prüfungstermine

    Auszug aus RG, 03.05.1892 - II 68/92
    Es kann aber auch keinem Zweifel unterliegen, daß die erwähnten Bestimmungen, wie jetzt allgemein angenommen wird und von dem Reichsgerichte schon in einem Urteile vom 17. April 1891 (Rep. II 43/91) ausgesprochen worden ist, nicht als bloße Beweisvorschriften anzusehen sind, sondern die Förmlichkeiten vorschreiben, von deren Beobachtung die Gültigkeit einer Faustpfandbestellung abhängt.
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15

    Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung

    Erfasst werden nicht nur schuldrechtliche Verträge (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 58/09, WM 2010, 1659 Rn. 9), sondern auch sachenrechtliche Abkommen wie Grundstücksübertragungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1982 - VIII ZR 42/81, ZIP 1982, 856, 857) und die Gewährung von Hypothekenbestellungen (RGZ 6, 85; 29, 297, 299 f; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 133 Rn. 40; Jaeger/Henckel, InsO, § 133 Rn. 59).
  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Dieser Auffassung ist das Reichsgericht gefolgt (RGZ 6, 85 f.; 9, 100, 103; 29, 297, 299 f.; RG WarnR 1911 Nr. 78; LZ 1933 Sp. 1135 f.; zustimmend Warneyer/Bohnenberg, AnfG 4. Aufl. § 3 Anm. IV 1 S. 149).
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