Rechtsprechung
   RG, 01.07.1893 - Rep. I. 188/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1893,207
RG, 01.07.1893 - Rep. I. 188/93 (https://dejure.org/1893,207)
RG, Entscheidung vom 01.07.1893 - Rep. I. 188/93 (https://dejure.org/1893,207)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1893 - Rep. I. 188/93 (https://dejure.org/1893,207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1893,207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet der § 732 A.L.R. I. 11 auch auf Schuldscheine Anwendung, welche außerhalb des preußischen Rechtsgebietes ausgestellt sind?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 31, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Ob die in der Privaturkunde enthaltenen Angaben - auch über die Zeit der Ausstellung - zutreffen, ob insbesondere ein in der Urkunde bestätigtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (RGZ 16, 436, 438; 31, 337, 339; BGH, Urt. v. 16. November 1979 - V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048; v. 20. Januar 1986 - II ZR 56/85, DB 1986, 798; v. 11. Mai 1989 - III ZR 2/88, NJW-RR 1989, 1323, 1324).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls

    Die Beweisregel erstreckt sich dagegen nicht auf die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (RGZ 16, 436, 438; 31, 337, 339; BGH NJW-RR 1993, 1379, 1380; MünchKomm-ZPO/Schreiber, 5. Aufl. § 416 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Zwar erbringen die von der Klägerin vorgelegten Erklärungen ("Klarstellungen zum Vertrag"; neben den beiden oben bereits erwähnten noch die auf 26.02.2010 datierte und als Anl. K 12, Bl. 52 vorgelegte) als Privaturkunden nach § 416 ZPO vollen Beweis nur dafür, dass die darin enthaltenen Erklärungen von den Vertragsparteien abgegeben worden sind, während sich diese volle Beweiskraft nicht auf die Richtigkeit des Inhalts des Erklärten erstreckt, also auch nicht auf Ort und Datum der Erklärung; insoweit gilt vielmehr der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (so schon RGZ 16, 436, 438 und RGZ 31, 337, 240 zu § 381 CPO i. d. F. v. 1877; aus neuerer Zeit BGH ZIP 1993, 1170, 1172 m. zahlreichen w. N.; BGH NJW-RR 1990, 737, 738; Zöller-Feskorn, a. a. O., § 416 Rn. 7).
  • KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04

    Forderung: Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten

    Denn das Zustandekommen und der Inhalt einer Urkunde unterliegen jedenfalls freier tatrichterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1989, 1323, 1324; NJW 1980, 1047; RGZ 31, 337, 339; 16, 436, 438).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht