Rechtsprechung
RG, 20.01.1894 - Rep. V. 329/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1894,152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist das inländische Gericht zur Entscheidung über eine Klage auf Anerkennung einer Grundgerechtigkeit zuständig, wenn das belastete Grundstück im Auslande liegt, der Eigentümer desselben jedoch im Inlande wohnt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 32, 414
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96
Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit …
Aus dem ausschließlichen Gerichtsstand gem. § 24 ZPO, der nur für inländische Grundstücke gilt, kann die Unzuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über ausländische Grundstücksstreitigkeiten der in § 24 ZPO genannten Art nicht (vgl. RGZ 32, 414), jedenfalls dann nicht gefolgert werden, wenn sich der Beklagte - wie hier - im Sinne von § 39 ZPO rügelos eingelassen hat (…vgl. insoweit auch Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 24 Rdn. 3).