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   RG, 19.01.1895 - Rep. V. 267/94   

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https://dejure.org/1895,173
RG, 19.01.1895 - Rep. V. 267/94 (https://dejure.org/1895,173)
RG, Entscheidung vom 19.01.1895 - Rep. V. 267/94 (https://dejure.org/1895,173)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1895 - Rep. V. 267/94 (https://dejure.org/1895,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die gesetzliche Ersatzpflicht des Bergwerksbesitzers (§ 148 des Allg. Berggesetzes) auf den Schaden, der aus dem unbefugterweise durch einen Anderen geschehenen Abbau von Mineralien (Raubbau in seinem Felde) entstanden ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 35, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    Allein der Umstand, daß die Beklagte inzwischen das Bergwerkseigentum erworben hat und jetzt die Grube betreibt, macht sie der Klägerin gegenüber darum nicht einstandspflichtig auch für den Einsturz der übernommenen, jedoch von ihr nicht geschaffenen Hohlräume (ebenso von Danwitz aaO S. 35 f., 38 ff.; anders der 7. Zivilsenat des OLG Naumburg im Urteil vom 10. August 1999, ZfB 140, 291, 294, das der erkennende Senat durch Urteil vom 28. September 2000 - III ZR 276/99, NJ 2001, 99 [LS] aus anderen Gründen aufgehoben hat; s. auch zum früheren § 148 PrABG RGZ 35, 164, 165; RG ZfB 27, 380, 389 f.; 30, 355 f.).
  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 32/57

    Schadensersatzpflicht des Bergwerkseigentümers

    Das Reichsgericht ist erstmals 1892 der Auffassung des Preußischen Obertribunals beigetreten und hat in der Folgezeit seinen Standpunkt, daß nach § 148 PrBergG der Bergwerkseigentümer - und nur dieser - für Bergschäden hafte, in ständiger Rechtsprechung unverändert beibehalten (ZBergR 34, 403 = RGZ 30, 228; ZBergR 35, 373, 374; RGZ 35, 164, 165; 71, 152 = ZBergR 51, 158; Urteil vom 23. September 1911, V 56/11, nicht veröffentlicht; ZBergR 62, 123; 73, 516, 521; 77, 162, 164 f).
  • BGH, 03.07.1972 - III ZR 192/70

    Haftung des Bergwerksbesitzers

    Die Ersatzpflicht wird mithin nicht ausgelöst durch die den späteren Schaden verursachende betriebliche Maßnahme, sondern durch die dadurch bedingte Schadenszufügung (RG in ZfB 27, 380, 390; RGZ 35, 164/5; Ebel-Weller, Allgemeines Berggesetz 2. Aufl., 1963, Anm. 11 a zu § 148; Heinemann, Der Bergschaden, 3. Aufl., Rdn. 2).
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