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   RG, 02.11.1895 - I 203/95   

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RG, 02.11.1895 - I 203/95 (https://dejure.org/1895,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Auslegung des § 53 Abs. 2 K.O. Voraussetzung der nachträglichen Ermittelung von Vermögensstücken.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 36, 20
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2000 - 1 C 12087/98
    Ferner wird verwiesen auf das Gutachten "Geologische und hydrogeologische Untersuchungen sowie Erfassung kontaminationsverdächtiger Industrie- und Altablagerungsflächen im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen des Wasserzweckverbandes O." des Technischen Büros Dr. H. M. vom 16. Oktober 1989, die Berichte des Landesamtes für Wasserwirtschaft 216/93 vom September 1993 - Grenzüberschreitende Grundwasserbewirtschaftung Saarland/Rheinland-Pfalz, 1. Untersuchungsphase -und 203/95 vom Februar 1995 - Bestandsaufnahme der Trinkwasserversorgung 1992 für die Region N.-W.-H. und Szenarien zur zukünftigen Sicherstellung, Planziel 2010 -, das Gutachten "Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen auf dem Gelände des ... M. der ..., Bestandsaufnahme und Vorerkundung" der C. GmbH vom 19. August 1992 und den Bericht über die Bewertung möglicher Brunnenstandorte der Dr. H. M. GmbH vom 30. Juni 1997.

    Andere nennenswerte Gewinnungsmöglichkeiten für Trinkwasser stehen dort nicht zur Verfügung (vgl. dazu S. 39 des Berichts des Landesamtes für Wasserwirtschaft vom Februar 1995 - LfW-Bericht 203/95 -).

    Dementsprechend geht der LfW-Bericht 203/95 für das Planziel 2010 davon aus, dass die Wasserversorgung im Bereich des Wasserzweckverbandes "O." durch die Nutzung des in Rede stehenden Grundwasservorkommens gesichert ist und noch eine Reservekapazität von rund 1.000.000 cbm jährlich für eine überregionale Verbundabgabe (zur Zeit für den Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz) zur Verfügung steht.

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Rechtsprechung
   RG, 02.11.1895 - Rep. I. 203/93   

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  • RGZ 36, 20
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