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   RG, 28.02.1898 - Rep. VI. 352/97   

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https://dejure.org/1898,140
RG, 28.02.1898 - Rep. VI. 352/97 (https://dejure.org/1898,140)
RG, Entscheidung vom 28.02.1898 - Rep. VI. 352/97 (https://dejure.org/1898,140)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1898 - Rep. VI. 352/97 (https://dejure.org/1898,140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat derjenige, welcher einem Anderen den Gebrauch von Sachen gegen Entgelt und gegen die Verpflichtung überlassen hat, bei nicht pünktlicher Zahlung des vereinbarten Entgeltes die sofortige Zurücknahme der Sachen zu dulden, die Nichterfüllung seitens des Gegners zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 41, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Ausgehend von den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Motive I, 383) wird im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG 28. Februar 1898 - VI 352/97 - RGZ 41, 220; 6. November 1898 - VI 241/99 - RGZ 45, 356; 20. September 1910 - II 592/09 - JW 1910, 937 Nr. 10; 20. November 1928 - III 51/28 - HRR 1929 Nr. 373) dem Schuldner die Beweislast für die Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung auch dann zugewiesen, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung Rechte herleitet bzw. wenn sich an die Nichterfüllung einer positiven vertraglichen Vereinbarung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpfen, die der Gläubiger geltend macht (BGH 29. Januar 1969 - IV ZR 545/68 - NJW 1969, 875; 17. Januar 2007 - VIII ZR 135/04 - MDR 2007, 703; vgl. auch BGH 15. November 2006 - XII ZR 120/04 - NJW 2007, 2394; Stein-Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 286 Rn. 87, 88; Rosenberg Die Beweislast 5. Aufl. S. 346) .
  • LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 449/18

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Entgeltprozess wegen nicht

    Ausgehend von den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch werde im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG v. 28.02.1898 - VI 352/97 - RGZ 41, 220) dem Schuldner die Beweislast für die Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung auch dann zugewiesen, wenn der Gläubiger aus der Nichterfüllung Rechte herleite bzw. wenn sich an die Nichterfüllung einer positiven vertraglichen Vereinbarung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpften, die der Gläubiger geltend mache.
  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 545/68

    Befreiung eines Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bei Verzug der zu

    Es ist eine das Recht der Schuldverhältnisse beherrschende und allgemein anerkannte Beweislastregel, daß der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung, die in einem positiven Tun besteht, beweisen muß, und zwar auch dann, wenn sich an die Nichterfüllung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ungünstige Rechtsfolgen knüpfen, die der Gläubiger geltend macht (RGZ 41, 220, RG JW 1910, 937; RG Warn. Rspr. 1913, Nr. 222; RG HRR 1929, Nr. 373; Larenz, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 9. Aufl. § 22 I a Anm. 2; Rosenberg, Beweislast 4. Aufl., S. 346; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 282 IV 4 b ß).
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