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   RG, 21.02.1899 - Rep. II. 366/98   

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https://dejure.org/1899,22
RG, 21.02.1899 - Rep. II. 366/98 (https://dejure.org/1899,22)
RG, Entscheidung vom 21.02.1899 - Rep. II. 366/98 (https://dejure.org/1899,22)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1899 - Rep. II. 366/98 (https://dejure.org/1899,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die in § 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 liegende Vermutung der Fraudulosität einer offenen Handelsgesellschaft gegenüber schon dann als vorhanden anzunehmen, wenn nur ein Teilhaber der Gesellschaft in dem fraglichen Verwandtschaftsverhältnisse zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 43, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Ist dagegen eine Einzelvertretungsberechtigung nicht ausgeschlossen, so ist für die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft umstritten, ob die Kenntnis jedes handelnden Gesellschafters der Gesellschaft zuzurechnen ist (bejahend aufgrund von § 166 Abs. 1 BGB Soergel/Stürner aaO § 892 Rdnr. 33; vgl. auch BGHZ 34, 293, 297; RGZ 43, 104, 106; verneinend A. Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 4. Aufl. § 19 III. Fußn. 16, S. 274; offengelassen von BGH, Urt. v. 17. Mai 1995 - VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159, 2160 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Die Personalgesellschaft ist von der Persönlichkeit der Gesellschafter nicht zu trennen (vgl. RGZ 43, 104; 118, 295/298; BGHZ 23, 302).
  • BGH, 12.12.1985 - IX ZR 1/85

    Begriff des nahen Angehörigen im Konkurs einer natürlichen Person

    Im Konkurs der offenen Handelsgesellschaft sind entgeltliche Verträge mit ihren Gesellschaftern oder mit deren nahen Angehörigen nach § 31 Nr. 2 KO anfechtbar (RGZ 43, 104, 106; Jaeger/Lent, KO 8. Aufl. § 31 Rdn. 27; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 31 Rdn. 23; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO 14. Aufl. § 31 Anm. 13; Bley/Mohrbutter, VerglO 4. Aufl. § 4 Rdn. 8 d), ebenso auch Verträge des nachmaligen Gemeinschuldners mit einer offenen Handelsgesellschaft, falls auch nur einer ihrer Gesellschafter ein naher Angehöriger des Gemeinschuldners ist (Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck aaO; Böhle-Stamschräder/Kilger aaO).
  • BGH, 22.12.1971 - VIII ZR 136/70

    Anfechtung im GmbH-Konkurs

    Abgesehen davon, daß - nach der Rechtsprechung - die OHG ihrerseits keine juristische Person ist und die Verträge mit ihr als mit ihren Gesellschaftern geschlossen gelten (so schon: RGZ 43, 104, 106), sind im vorliegenden Fall die beiden einzigen Gesellschafter der OHG (Vater und Sohn) nahe Angehörige der GmbH in dem oben entwickelten Sinn.
  • BVerwG, 23.05.1968 - I B 35.68
    Die handelsrechtliche Rechtsprechung und das Schrifttum verlangen bei Erforderlichkeit bestimmter Eigenschaften, zu denen beispielsweise der Besitz der Erlaubnis zum Betrieb eines bestimmten Gewerbes gehört, daß jeder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die betreffende Eigenschaft besitze (RGZ 105, 288; 43, 104 [106]; Weipert in RGR-Kommentar zum EGB, 2. Band, 2. Aufl. 1950, § 124 Anm. 6; Schlegelberger-Geßler, HGB, 2. Band, 4. Aufl. 1965, § 124 Rd. Nr. 6 und § 105 Rd. Nr. 41; Baumbach-Duden, HGB, 17. Aufl. 1966, § 124 Anm. 3 A; Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 3. Aufl. 1964, § 19 II und III).
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