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   RG, 23.06.1899 - Rep. III. 53/90   

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https://dejure.org/1899,17
RG, 23.06.1899 - Rep. III. 53/90 (https://dejure.org/1899,17)
RG, Entscheidung vom 23.06.1899 - Rep. III. 53/90 (https://dejure.org/1899,17)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1899 - Rep. III. 53/90 (https://dejure.org/1899,17)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind die abgelehnten Richter auch dann verhindert, an der Beschlußfassung über ein gegen sie gerichtetes Ablehnungsgesuch teilzunehmen, wenn dieses nicht ernstlich oder in gutem Glauben, sondern nur gestellt ist, um die Thätigkeit des Gerichtes zu lähmen oder doch die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Richtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 44, 402
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    vgl. RG, Beschluss vom 23.06.1899 - III 53/90 -, RGZ 44, 402 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 02.11.1960 - 2 BvR 473/60 -, juris, Rz. 14 und vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris, Rz. 30; BVerwG, Urteil vom 05.12.1975 - VI C 129.74 -, juris, Rz. 7, Beschlüsse vom 24.01.1973 - III CB 123.71 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13, vom 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris, Rz. 2 und vom 29.11.2017 - 10 B 5.17 -, juris, Rz. 1; BGH, Beschlüsse vom 14.04.2005 - V ZB 7/05 -, juris, Rz. 9 f. und vom 31.08.2005 - XII ZB 159/05 -, juris, Rz. 2; BFH, Beschluss vom 10.03.1972 - VI B 141/70 -, juris, Rz. 7 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28.02.2019 - 19 A 773/18.A -, juris, Rz. 12.
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Das Reichsgericht hat mehrfach entschieden, daß das Instanzgericht ein Ablehnungsgesuch unberücksichtigt lassen darf, wenn sich aus der Ablehnung des ganzen Gerichts oder aller Mitglieder des Gerichts ergibt, daß das Ablehnungsrecht mißbraucht wird RGZ 44, 402; RG Warn.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Diese Vorgehensweise hält die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Anschluss an die Entscheidung des 3. Zivilsenats des Reichsgerichtes vom 23. Juni 1899 (RGZ 44, 402) für zulässig, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist (a. A. Schneider, Zuständigkeitskontroversen im zivilprozessualen Ablehnungsrecht in MDR 1999, Seite 14 ff.).
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