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   RG, 28.02.1900 - Rep. V. 367/99   

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RG, 28.02.1900 - Rep. V. 367/99 (https://dejure.org/1900,160)
RG, Entscheidung vom 28.02.1900 - Rep. V. 367/99 (https://dejure.org/1900,160)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1900 - Rep. V. 367/99 (https://dejure.org/1900,160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist, wenn die Auflassungserklärung und die sich daran schließende Eintragung einen größeren Grundstücksbestand bezeichnet, als nach dem Willen der Beteiligten aufgelassen werden sollte, die Auflassung und Eintragung insoweit, als sie durch den Parteiwillen nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 46, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Der Senat hat diese Frage in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts stets bejaht, wenn das objektiv Erklärte dem Formerfordernis des § 313 BGB genügte (vgl. hierzu RGZ 46, 225, 227; RG JW 1904, 58 Nr. 13; RGZ 60, 338, 340; RGZ 61, 264, 265; RGZ 66, 21, 23; …
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Die Auflassung ist dann hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt (RGZ 46, 225, 227 f; Senat, Urt. v. 8. Juni 1965, V ZR 197/62, DNotZ 1966, 172, 173; Urt. v. 25. November 1977, V ZR 102/75, WM 1978, 194, 196; vgl. auch RGZ 133, 279, 281; Senat, Urt. v. 23. Juni 1967, V ZR 4/66, LM § 256 ZPO Nr. 83; Urt. v. 21. Februar 1986, aaO; Urt. v. 17. November 2000, V ZR 294/99, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 f; OLG Nürnberg, DNotZ 1966, 542, 544; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152, 153; Staudinger/Pfeifer, BGB [1995], § 925 Rdn. 68; MünchKomm-BGB/Kanzleiter, 3. Aufl., § 925 Rdn. 22; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 925 Rdn. 37; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., 2000, Rdn. 1a).
  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17

    Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels

    Die Auflassung ist dann hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille erstreckte, während für den durch die Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur scheinbar eine Einigung vorliegt, es insoweit aber in Wirklichkeit an einer Auflassung fehlt (RGZ 46, 225; BGH DNotZ 1966, 172; BGH WM 1978, 194; OLG Nürnberg, DNotZ 1966, 542; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 152; Ruhwinkel in MüKo BGB 8. Aufl. § 925 Rdn. 23).
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