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   RG, 07.03.1900 - Rep. I. 459/99   

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https://dejure.org/1900,60
RG, 07.03.1900 - Rep. I. 459/99 (https://dejure.org/1900,60)
RG, Entscheidung vom 07.03.1900 - Rep. I. 459/99 (https://dejure.org/1900,60)
RG, Entscheidung vom 07. März 1900 - Rep. I. 459/99 (https://dejure.org/1900,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Liegt in dem ohne Zustimmung des Patentinhabers vorgenommenen Verkaufe eines Rezeptes, welches die wesentlichen Bestandteile eines patentierten Verfahrens enthält, eine Patentverletzung, insbesondere dann, wenn das Rezept ins Ausland verkauft wird? 2. Besteht eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 46, 14
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    In anderen Entscheidungen (so schon in RGZ 46, 14, 18, vor allem in RGZ 70, 249, später auch in RGZ 130, 108, 110, und zuletzt in RGZ 156, 65, 67) hat das Reichsgericht zur Begründung des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns dann aber mehr auf den Gesichtspunkt der sog. unechten Geschäftsführung ohne Auftrag abgestellt und den Patentverletzer (das nach § 47 Abs. 2 PatG für jeden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung geforderte Verschulden vorausgesetzt) in rechtsähnlicher Anwendung der §§ 687 Abs. 2, 667 BGB zur Herausgabe des durch die patentverletzende Handlung erzielten Gewinns deshalb für verpflichtet erklärt, weil er sich so behandeln lassen müsse, als ob er das Patent lediglich in Geschäftsführung für den Inhaber benutzt hätte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-193/19

    Migrationsverket

    39 C-459/99, EU:C:2002:461.

    58 C-459/99, EU:C:2002:461.

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Dieser Angriff der Revision übersieht, daß auch im Geschmacksmusterrecht, für die dieselben Methoden der Berechnung des Schadensersatzanspruches wie im Patent- und Gebrauchsmusterrecht anerkannt sind (vgl. Furler a.a.O. § 14 Anm. 17), nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, der Schaden nach Wahl des Verletzten auch über den vom Verletzer erzielten Gewinn berechnet werden kann (vgl. u.a. RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 130, 108; RG GRUR 1934, 627; RGZ 156, 67; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie und GRUR 1955, 579 - Gasparone für Urheberrechtsverletzungen).
  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
    Die Möglichkeit, ohne den konkreten Nachweis der haftungsbegründenen Kausalität, also des ursächlichen Zusammenhanges von Verletzungshandlung und Schadengrund einer bestimmten Schadenshöhe , Schadensersatz in Gestalt des herauszugebenden Verletzergewinns oder der Zahlung einer fiktiven angemessenen Lizenzgebühr fordern zu können, wurde bereits vom Reichsgericht für Fälle der Verletzung ausschließlicher Immaterialgüterrechte in ständiger Rechtsprechung bejaht (RGZ 35, 63 ff; RGZ 43, 56 ff; 46, 14 ff; 84, 370 ff; 95, 220 ff; 156, 65 ff).
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