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   RG, 11.10.1900 - Rep. IV. 155/00   

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RG, 11.10.1900 - Rep. IV. 155/00 (https://dejure.org/1900,110)
RG, Entscheidung vom 11.10.1900 - Rep. IV. 155/00 (https://dejure.org/1900,110)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1900 - Rep. IV. 155/00 (https://dejure.org/1900,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann beginnt der Lauf der Dienstzeit, die der Berechnung der Pension des Beamten zu Grunde zu legen ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pensionsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 283
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Sowohl das Reichsbeamtengesetz als auch das preußische Beamtenrecht bestimmten, dass Beamte, die ausdrücklich nur für eine bestimmte Zeit angenommen worden waren, keinen Anspruch auf Pension erwerben sollten (vgl. RGZ 47, 283 ; 81, 225 ; Brand, Das Beamtenrecht - Die Rechtsverhältnisse der preußischen Staats- und Kommunalbeamten, 3. Aufl., 1928, S. 292 ff.; Arndt, Das Reichsbeamtengesetz, 4. Aufl., 1931, § 38; .
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