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   RG, 22.01.1901 - Rep. V. 426/01   

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https://dejure.org/1901,230
RG, 22.01.1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
RG, Entscheidung vom 22.01.1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1901 - Rep. V. 426/01 (https://dejure.org/1901,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird das Rücktrittsrecht des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß er den Vertrag teilweise erfüllt hat? Liegt eine Stundung des Kaufpreises vor, wenn der Kaufpreis zwar nach der Übergabe, aber vor oder bei der Auflassung des verkauften Grundstückes fällig ist? 2. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktrittsrecht des Verkäufers.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 138
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    auch BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a aa der Gründe; BGH 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02 - zu II 2 a der Gründe; 18. Dezember 2002 - VIII ZR 141/02 - zu II 2 a der Gründe; ebenso bereits RG 20. Dezember 1902 - V 321/02 - RGZ 53, 212; 18. Februar 1902 - III 424/01 - RGZ 50, 426; 4. Juni 1901 - II 127/01 - RGZ 48, 218; 22. Januar 1901 - V 426/01 - RGZ 50, 138) .
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Fehlt es somit an einer vertraglich vereinbarten Unteilbarkeit der Leistung und hat der Gläubiger, wie hier die insoweit für die Leasinggeberin handelnde Kl., abgrenzbare Teile der Gesamtleistung als Erfüllung entgegengenommen, bevor der Schuldner mit dem noch ausstehenden Teil in Verzug geraten ist, so kann der Gläubiger in erweiterter Auslegung des §§ 326 I 3 BGB i. V. mit 325 I 2 BGB (RGZ 50, 138 (142 f.)) nur dann von dem Vertrag insgesamt zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Der Kläger war also berechtigt, vom Wiederkaufvertrag insgesamt zurückzutreten (vgl. RGZ 50, 138, 143; Palandt/Heinrichs, aaO § 326 Rdn. 29; Erman/Battes, aaO § 326 Rdn. 44; vgl. auch für den Fall, daß die zu erbringende Leistung unteilbar ist, BGH, Urt. v. 27. Juni 1990, VII ZR 72/89, NJW-RR 1990, 1462, 1464 m. w. N.).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Der Prozeßbevollmächtigte ist unter diesen Voraussetzungen regelmäßig befugt, im Namen des Mandanten den Rücktritt von einem Vertrag zu erklärten (vgl. RGZ 50, 138, 143 f; BGHZ 31, 206, 209; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 81 Rn. 10; MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim § 81 Rn. 8).
  • LG Bonn, 19.12.2003 - 10 O 387/01

    Leistungsstörungen im Softwarepflegevertrag

    Denn es ist anerkannt, dass dann, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nach dem Parteiwillen nicht generell unteilbar sein sollen, ein Gläubiger dennoch im Einzelfall in erweiterter Auslegung des § 326 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB (RGZ 50, 138, 142f.) von den Vereinbarungen insgesamt zurücktreten kann, wenn die teilweise Erfüllung der einen Vereinbarung wegen des Wegfalls der anderen für den Gläubiger kein Interesse mehr hat (BGH, Urteil vom 7. März 1990, NJW 1990, 3011 [3013]; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 25. März 1992, CR 1993, 593 und LG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2001, 585; ferner: Palandt - Heinrichs, 61. Auflage, § 326 Rdnr. 28f).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Deshalb kann insbesondere ein Kaufpreis nur dann als gestundet betrachtet werden, wenn er erst nach - im wesentlichen vollendeter - Erfüllung der dem Verkäufer obliegenden Leistung fällig werden soll, den Verkäufer also die Pflicht zur Vorleistung trifft; wird dagegen sowohl der Zahlungstermin als auch der wesentliche Teil der Verkäuferleistung in der Weise hinausgeschoben, daß nach wie vor beide Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind, so liegt keine Stundung vor (RGZ 50, 138, 140; 83, 179, 181 f; RG WarnRspr 1937 Nr. 113; BGH WM 1958, 466, 469; BGB RGRK 11. Aufl. § 454 Anm. 5).

    Das ergebe sich aus RGZ 50, 138 und BGB RGRK 11. Aufl. § 454 Anm. 2 letzter Absatz.

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 71/69

    Verkauf eines beweglichen Imbissgeschäfts - Vertragliche Mitwirkungspflicht des

    Das bedeutet, daß der Gläubiger kein Interesse an der beiderseitigen teilweisen Erfüllung des Vertrages hat (RGZ 50, 138, 143), m.a.W. daß der Gläubiger kein Interesse hat, die geminderte Leistung durch eine geminderte Gegenleistung zu erkaufen (Enneccerus-Lehmann 15. Aufl. § 49 II 5 a).

    Ein solches Interesse wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn es sich um einen untrennbaren Vertrag über einen unteilbaren Gegenstand handelt oder wenn der Vertrag in einer Weise einheitlich ist, daß er nur durch eine einheitliche vollständige Leistung vollzogen werden kann (RGZ 50, 138, 143; RG HRR 1925, 1625).

  • LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05

    Änderungskündigung; Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich;

    So ermächtigt die Prozessvollmacht im Rahmen eines Zivilprozesses z. B. zur Abgabe einer Anfechtungserklärung nach §§ 119 ff. BGB (RGZ 48 218), zur Abgabe einer Aufrechnungserklärung (RGZ 50 426) oder zur Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (RGZ 50, 138).
  • BGH, 14.11.1952 - V ZR 95/51

    Rechtsmittel

    Eine Verselbständigung der Kaufpreisforderung gegenüber der Sachleistung des Klägers, auf die es für die Anwendung von § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG allein ankommen könnte, ist darin nicht zu erblicken (RGZ 50, 138; Staudinger Bem. IX 1 b zu § 433 BGB).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 5 U 191/00

    Interessenwegfall und Rücktritt vom ganzen Vertrag bei Teilleisung

    Bei einem Grundstück handelt es sich um einen einheitlichen Kaufgegenstand, der sich rechtlich als eine unteilbare Leistung darstellt (vgl. MüKo-Emmerich, BGB, 4. Aufl., § 326, Rn. 104; Erman-Battes, BGB, 10. Aufl., § 326, Rn. 44, RGZ 50, S. 138 ff).
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 131/69

    Übergang eines Rückübereignungsanspruches infolge einer Abtretung - Befreiung von

  • BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63

    Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
  • BGH, 28.01.1959 - V ZR 153/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.03.1967 - Ib ZR 24/65

    Rücktritt von einem Kaufvertrag - Pflicht zur Beschaffung zur Herstellung der

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53

    Rechtsmittel

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