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RG, 24.01.1902 - Rep. VII. 2/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen hat der Kläger, wenn er auf Grund einer Aufrechnung unterliegt, die während des Prozesses durch Erklärung des Beklagten erfolgte, die Prozeßkosten zu tragen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskosten; Aufrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 50, 389
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
cc) Das Reichsgericht hat kurz nach dem Inkrafttreten des BGB - ohne nähere Begründung - ausgesprochen, daß der Kläger wegen der Rückwirkung der Aufrechnungserklärung nach § 389 BGB kostenfällig sei, wenn schon vor Beginn des Prozesses die beiden Forderungen einander gegenüber gestanden hätten, obgleich in einem solchen Falle die Beseitigung des Klageanspruchs erst durch die Erklärung erfolge (RGZ 50, 389, 391).