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RG, 12.04.1902 - Rep. I. 427/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Gerichtsstand aus § 603 Abs. 2 C.P.O. gegen den Wechselverpflichteten, der bei dem angegangenen Gerichte seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht hat, begründet, wenn die Wechselklage gegen den mitverklagten Wechselverpflichteten, der seinen allgemeinen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechselklage. Gerichtsstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 175
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05
Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen …
Wesentlich für den Einwand einer Zuständigkeitserschleichung ist ein arglistiges Verhalten des Antragstellers (grundlegend RGZ 51, 175, 176).