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   RG, 03.05.1902 - Rep. V. 59/02   

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https://dejure.org/1902,157
RG, 03.05.1902 - Rep. V. 59/02 (https://dejure.org/1902,157)
RG, Entscheidung vom 03.05.1902 - Rep. V. 59/02 (https://dejure.org/1902,157)
RG, Entscheidung vom 03. Mai 1902 - Rep. V. 59/02 (https://dejure.org/1902,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Von welchen Voraussetzungen ist die Zubehöreigenschaft einer Sache abhängig? Räumliches Verhältnis.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 647
  • RGZ 51, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 45/05

    Umfang des Hypothekenhaftungsverbandes; Begriff des für einen gewerblichen

    Ob ein Gebäude oder eine Gebäudeanlage für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist, ist Sache tatrichterlicher Würdigung (vgl. BGHZ 124, 381, 392; 62, 49, 53; BayObLG, aaO S. 312); für das richterliche Ermessen, was im Einzelfall als Zubehör anzusehen ist, besteht ein weiter Spielraum (RGZ 66, 356, 358; 51, 272, 274).
  • FG Hamburg, 29.10.1998 - II 158/98

    Änderung von Steuerbescheiden bei Verfassungswidrigkeit

    Selbst eine nachträglich festgestellte Verfassungswidrigkeit wäre kein Wiedereinsetzungsgrund (FG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 1992 - V 59/92 -,Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 647).

    Die gegen eine bestandskräftige Steuerfestsetzung gerichtete Anfechtungsklage ist nicht im Hinblick auf Musterverfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen (Entscheidungen des BFH in BFHE 180, 14 , BStBl II 1996, 328 ; in BFH/NV 1996, 674; des FG Nürnberg in EFG 1992, 647).

  • BGH, 17.09.1979 - VIII ZR 339/78

    Begriff des Zubehörs zu einem Betriebsgrundstück - Ausdehnung der Haftung für

    Zubehör eines Betriebsgrundstücks sind demnach regelmäßig Maschinen, die auf dem Grundstück für die dort betriebene Produktion zum Einsatz kommen (vgl. BGHZ 62, 49, 51; RGZ 53, 350, 351; 51, 272, 274; RG LZ 1923, 342).
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 1 K 415/02

    Keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist bei Nichtigerklärung des Steuergesetzes

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bislang durchgängig im Ergebnis die Gewährung einer Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Irrtums über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder einer Gerichtsentscheidung abgelehnt (vgl. FG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. März 1993, 2 K 123/92, EFG 1993, 626 und v. 07. Oktober 1992, 5 K 105/92, EFG 1993, 122; FG Nürnberg, Urt. v. 23. Oktober 1992, VII 83/92 - JURIS - und v. 20. Juli 1992, V 59/02, EFG 1992, 647 ; FG Hamburg, Urt. v. 29. Oktober 1998, II 158/98, EFG 1999, 318 und v. 26. November 1993, V 78/92, EFG 1994, 629 ; BayObLG, Beschl. v. 26. Januar 2000, 3Z BR 168/99, NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
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