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RG, 09.01.1903 - Rep. III. 316/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Klage auf Rechnungslegung im Sinne des § 254 C.P.O. Ablehnung des Beweisangebots, bezw. der Nachholung der Beeidigung beschaffter Aussage wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Beweismittels.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Rechnungslegung nach § 254 C.P.O. ; Ablehnung e. Beweisantrags.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 252
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den …
Die Klage ist überall da gegeben, wo auf Erfüllung der durch Gesetz oder Vertrag begründeten Verpflichtung geklagt wird, die benötigte Auskunft über den Anspruch des Klägers gegen den Beklagten begründenden Tatsachen in sachdienlicher Weise zu erteilen (so schon RGZ 53, 252, 254 f) . - BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
Allgemeiner Auskunftsanspruch
Als Rechnungslegung im Sinne dieser Vorschrift gilt "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen ... besteht, nach den sich die Ansprüche ... bemessen" (RG 9. Januar 1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254). - LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18
Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen
- BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01
Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen
Darunter fällt "jede Auskunftserteilung", die auf entsprechender, durch Gesetz und Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen besteht, nach denen sich die Ansprüche bemessen (RG 9. Januar 1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254). - LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12
Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des …
Der Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüche richtet sich dabei danach, was der Geschäftsherr zur Überprüfung der Besorgung bedarf (vgl. RGZ 53, 252, 254, BGHZ 109, 260, 266). - LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2011 - 11 Sa 2566/10
Bonus - Stichtagsklausel - Entgeltcharakter
In diesem Sinne ist unter Rechnungslegung "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Verpflichtung beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen... besteht, nach denen sich die Ansprüche... bemessen" (Reichsgericht III 316/02 vom 09.01.1903, RGZ 53 Seite 254). - ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender …
Als Rechnungslegung im Sinne dieser Vorschrift gilt "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen ... besteht, nach denen sich die Ansprüche ... bemessen" (BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - Rn. 40 bei juris mit Verweis auf RG 09.01.1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254).