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   RG, 04.03.1903 - Rep. V. 37/03   

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https://dejure.org/1903,229
RG, 04.03.1903 - Rep. V. 37/03 (https://dejure.org/1903,229)
RG, Entscheidung vom 04.03.1903 - Rep. V. 37/03 (https://dejure.org/1903,229)
RG, Entscheidung vom 04. März 1903 - Rep. V. 37/03 (https://dejure.org/1903,229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Müssen bei der Eintragung von Hypotheken über amortisierbare Darlehen die in Gestalt von Zuschlägen zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge auf Antrag in das Grundbuch eingetragen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung von Amortisationsdarlehen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 54, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Unter diesen rechtlichen Gesichtspunkt fallen nach seit RGZ 54, 88, 100 ff gefestigter Rechtsprechung wie nach allgemeiner Meinung im Schrifttum alle schuldhaften Vertragsverletzungen, die weder Unmöglichkeit der Leistung noch Verzug zur Folge haben.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 57/05

    Wiedereintragung von dinglichen Rechten nach dem Vermögensgesetz;

    Entgegen dem in § 902 Abs. 1 S. 1 BGB normierten Grundsatz handele es sich hier ebenfalls im Sinne des § 902 Abs. 1 S. 2 BGB um Rückstände auf wiederkehrende Leistungen, die grundsätzlich der Verjährung unterliegen; das ergebe sich auch aus der Entscheidung des Reichsgerichts vom 4. März 1903 (RGZ 54, 88 ff.).

    Diese Anteile, so das Reichsgericht (RGZ 54, 88, 93), würden in § 197 BGB und § 10 Nr. 4 und 8 ZVG als eine Art der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen behandelt, die genannten Vorschriften differenzierten aber nicht zwischen Haupt- und Nebenleistungen.

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