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   RG, 28.10.1903 - V 180/03   

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https://dejure.org/1903,477
RG, 28.10.1903 - V 180/03 (https://dejure.org/1903,477)
RG, Entscheidung vom 28.10.1903 - V 180/03 (https://dejure.org/1903,477)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1903 - V 180/03 (https://dejure.org/1903,477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? 2. Darf im Falle des § 254 C.P.O. das Berufungsgericht die Sache an die erste Instanz zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag zurückverweisen, wenn der erste Richter die ganze Klage abgewiesen hat, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 56, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Der Anspruch nach § 666 dritte Variante BGB entsteht grundsätzlich erst nach Beendigung des Auftrags (z.B. RG, Urteil vom 28. Oktober 1903 - Rep. V 180/03, RGZ 56, 116, 117 f; Bamberger/Roth/Czub, BGB, 2. Aufl., § 666 Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 666 Rn. 4).
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

    Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von

    Dabei geht es nicht nur um den Vorbehalt einer späteren Bezifferung, mag dies auch der Hauptanwendungsfall einer Stufenklage sein, und ebensowenig allein um eine Herausgabe im engeren Sinn (vgl. RGZ 56, 116, 119 f.).
  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des

    b.) Abgesehen davon, dass in Vermögensverwaltungen oder Geschäftsverbindungen mit sich wiederholenden Besorgungen eine Rechenschaftslegung in wiederkehrenden Zeitabschnitten nach der Üblichkeit und den Bedürfnissen des Verkehrs verlangt werden kann (BGH WM 1976, 868, 869; WM 1976, 1164, 1165), waren die bereits vorgerichtlich erhobenen Auskunfts- und Rechenschaftslegungsansprüche jedenfalls mit der Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages fällig (vgl. RGZ 56, 116, 118).
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