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RG, 16.01.1904 - Rep. I. 371/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Ansprüche hat der Wechselschuldner, der einen Wechsel für künftige Schuld ausgestellt hat, wenn der Wechsel gegen die Abrede in Umlauf gesetzt war und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen? Findet gegen diese Ansprüche eine Aufrechnung statt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Aufrechnung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 317
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung
Fällt die ursprüngliche Besitzberechtigung nachträglich weg, so führt gemäß § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB nur noch positive Kenntnis vom Besitzrechtsmangel zur Bösgläubigkeit (vgl. RGZ 56, 317;… Staudinger-Gursky, aaO., § 990 BGB, Rdnr. 24 u. 27).