Rechtsprechung
   RG, 16.01.1904 - Rep. I. 371/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1904,302
RG, 16.01.1904 - Rep. I. 371/03 (https://dejure.org/1904,302)
RG, Entscheidung vom 16.01.1904 - Rep. I. 371/03 (https://dejure.org/1904,302)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1904 - Rep. I. 371/03 (https://dejure.org/1904,302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1904,302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Ansprüche hat der Wechselschuldner, der einen Wechsel für künftige Schuld ausgestellt hat, wenn der Wechsel gegen die Abrede in Umlauf gesetzt war und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen? Findet gegen diese Ansprüche eine Aufrechnung statt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 56, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

    Fällt die ursprüngliche Besitzberechtigung nachträglich weg, so führt gemäß § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB nur noch positive Kenntnis vom Besitzrechtsmangel zur Bösgläubigkeit (vgl. RGZ 56, 317; Staudinger-Gursky, aaO., § 990 BGB, Rdnr. 24 u. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht