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   RG, 12.07.1904 - Rep. III. 146/04   

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RG, 12.07.1904 - Rep. III. 146/04 (https://dejure.org/1904,12)
RG, Entscheidung vom 12.07.1904 - Rep. III. 146/04 (https://dejure.org/1904,12)
RG, Entscheidung vom 12. Juli 1904 - Rep. III. 146/04 (https://dejure.org/1904,12)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat in den Fällen des § 615 B.G.B. die Anrechnung des anderweitigen Erwerbes auf die Vergütung für die ganze Vertragsdauer, oder nur auf die Vergütung für denjenigen Zeitabschnitt zu erfolgen, in welchem der anderweitige Erwerb gemacht wurde?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu § 615 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 402
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Gegenüberzustellen ist damit der Vergütungsanspruch für die Zeit, für welche Arbeitsleistungen zu erbringen waren, und der Verdienst, den der Arbeitnehmer in dieser Zeit anderweitig erworben hat (RG 12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402) .
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Nach § 615 Satz 2 BGB ist der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der anderweitige Erwerb gemacht wurde (RGZ 58, 402; BAGE 5, 217 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG; BAG Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP Nr. 47 zu § 615 BGB; MünchArbR-Boewer, Bd. 1, § 76 Rz 60; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, Einleitung Rz 119; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 95 II 3; Koller, SAE 1979, 135; KR-Becker, 3. Aufl., § 11 KSchG Rz 33; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 615 Rz 144; vorsichtige Bedenken gegen die h.M. macht lediglich Gumpert, BB 1964, 1300, 1301 geltend).

    Dies schließt aus, daß er auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn machen kann, was möglich wäre, wenn bei der Abrechnung nach Zeitabschnitten in einzelnen Zeitabschnitten ein überdurchschnittlich hoher Zwischenverdienst, in anderen Zeitabschnitten überhaupt kein Verdienst vorliegt (vgl. dazu den instruktiven Fall, der der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 58, 402 zugrunde lag: Dort hatte ein Schauspieler in einem Monat durch ein Gastspiel in New York mehr verdient, als ihm während der 7 1/2 Monate des Annahmeverzuges an Vergütung zugestanden hätte).

    Auch im Rahmen des § 615 BGB ist es allgemein anerkannt, daß ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung nach § 812 BGB besteht, wenn der Arbeitgeber nachträglich von einem anzurechnenden Zwischenverdienst des Arbeitnehmers erfährt (RGZ 58, 402, 405; MünchArbR-Boewer, Bd. I, § 76 Rz 75; Koller, SAE 1979, 135, 138; ebenso schon Planck, BGB, 4. Aufl., § 615 Anm. 4).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt: Bereits das Reichsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1904 (RGZ 58, 402, 404) ausgeführt, anrechnungspflichtig sei nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwerbe, welche er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet war.

    Er soll nicht mehr erhalten, als er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte; er soll nicht auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn machen; letzterem soll vielmehr aus Gründen der Billigkeit gestattet sein, die Anrechnung vorzunehmen (vgl. Motive zum BGB Bd. 2 S. 400; so schon RGZ 58, 402, 404; BAGE 50, 164, 176 f. [BAG 15.11.1985 - 2 AZR 98/84] = AP Nr. 39 zu § 615 BGB, zu C II 1 a der Gründe; Hueck/Nipperdey, aaO, S. 326; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 95 II 1, S. 617).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erworben hat (24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96, zu II 2 a der Gründe; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 -, zu 2 der Gründe; 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe; so bereits RG 12. Juli 1904 - Rep III 146/04 - RGZ 58, 402).
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst; Umfang der Anrechnung

    a) Bereits das Reichsgericht hat in seinem Urteil vom 12.07.1904 (RGZ 58, 402, 404) ausgeführt, anrechnungspflichtig sei nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwerbe, welchen er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet gewesen sei.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

    Der anderweitige Verdienst ist nach § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht lediglich auf die Vergütung für den Zeitabschnitt des Zwischenverdienstes anzurechnen (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 f [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, m.w.N. zur Lit.; BAG Urteil vom 1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - BAGE 5, 217, 218 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG, m.w.N. zur älteren Lit.; RG Urteil vom 12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402, 403 f.).
  • OLG Oldenburg, 17.02.2000 - 1 U 155/99

    Verwirkung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung eines nachvertraglichen

    Denn hinter allen vorgenannten Bestimmungen steht der übergeordnete und unmittelbar aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ableitbare Regelungszweck, daß der Dienstnehmer "nicht mehr als ihm nach dem Vertrag gebührt, erhalten und nicht auf Kosten des Dienstberechtigten einen Gewinn machen soll" (RGZ 58, 402, 404; BAG NJW 1991, 1002, 1004 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 217/06

    Rückzahlung des Kaufpreises für die Übernahme des Geschäftsbereichs Privatkunden

    Zutreffend geht das Berufungsgericht weiter davon aus, dass der Gläubiger im Sinne von § 324 Abs. 1 BGB aF, der in Unkenntnis der Anrechnungsmöglichkeit gemäß Satz 2 dieser Vorschrift (insoweit gleich lautend die Vorschrift § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB nF) die Gegenleistung bewirkt hat, zur Rückforderung des Zuviel Geleisteten berechtigt ist (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; Mot. II 209; RGZ 58, 402, 405; Staudinger/Otto, aaO, § 324 Rdnr. 53 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger

    Anrechnungspflichtig nach dieser Vorschrift ist nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwirbt, welche er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet war (Kausalitätserfordernis; so schon RGZ 58, 402, 404; bestätigt von BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221, 223; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2.A., § 78 Rn. 58; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 95 Rn. 88; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 615 BGB Rn.. 94; Soergel-Kraft, BGB 12.A., § 615 BGB Rn. 53; Staudinger-Richardi, BGB 2005, § 615 Rn. 146).
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

    Dies gilt unabhängig davon, ob für die Anrechnung anderweiten Verdienstes nach § 12 Satz 5, § 11 KSchG im übrigen der Grundsatz der Gesamtberechnung gilt (so BAG 5, 217 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG 1951; RGZ 58, 402), oder ob anderweitiges Arbeitseinkommen im Regelfall nur für den jenigen Monat angerechnet werden darf, für den es erzielt worden ist (so für den vergleichbaren Fall des Anspruchs auf Karenzentschädigung nach § 74 c HGB die neuere Rechtsprechung: BAG 22, 6 [14 ff.] = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO [zu III 3 der Gründe]; BAG 25, 385 [389] = AP Nr. 34 zu § 74 HGB [zu I 1 der Gründe]).
  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63

    Fortzahlung - Kündigungsfrist

  • LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10

    Berechnung anrechenbaren anderweitigen Verdienstes nach Zeitabschnitten des

  • ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03

    Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses

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