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   RG, 13.07.1904 - Rep. VII. 180/04   

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https://dejure.org/1904,272
RG, 13.07.1904 - Rep. VII. 180/04 (https://dejure.org/1904,272)
RG, Entscheidung vom 13.07.1904 - Rep. VII. 180/04 (https://dejure.org/1904,272)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1904 - Rep. VII. 180/04 (https://dejure.org/1904,272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach welchen Grundsätzen ist, wenn der Konkursverwalter eine Anfechtungsklage angestellt hat, der Konkurs aber vor rechtskräftiger Beendigung des Prozesses durch Zwangsvergleich aufgehoben ist, und der Rechtsstreit zwischen dem bisherigen Gemeinschuldner und dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenlast; Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 414
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    In der Entscheidung RGZ 58, 414, in der es um die Kostenentscheidung bei der Fortsetzung eines von dem Konkursverwalter angestrengten Anfechtungsrechtsstreites nach Aufhebung des Konkurses zwischen dem bisherigen Gemeinschuldner und dem Anfechtungsgegner ging, hat das Reichsgericht offengelassen, ob in dem Falle, daß die Aufrechnungslage bereits vor Beginn des Rechtsstreites bestand, "die rückwirkende Kraft der Aufrechnung zu einem abweichenden Resultate führen kann" (aaO S. 417).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Der Gemeinschuldner ist weder außerhalb noch innerhalb des Konkursverfahrens berechtigt, eigene Rechtshandlungen oder gegen ihn gerichtete Rechtshandlungen seiner Gläubiger nach den §§ 29 ff. KO anzufechten (RGZ 7, 35, (36); 58, 414 (417); BGHZ 19, 338, (340) = NJW 1956, 587).

    Wie zu entscheiden wäre, wenn der Kl. unter Widerspruch des Bekl. die Hauptsache für erledigt erklärt hätte oder der Gemeinschuldner dem Prozeß beigetreten wäre und seinerseits einen Erledigungsantrag gestellt hätte (vgl. RGZ 52, 330; 58, 414), kann dahingestellt bleiben.

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