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RG, 28.04.1904 - Rep. IV. 16/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen kann von dem berufenen Erben dessen Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 58, 81
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85
Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der …
Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums nicht nur angefochten werden, wenn der Erbe den Lauf der Ausschlagungsfrist kennt und die Erbschaft demgemäß wissentlich nicht ausschlägt (so noch RGZ 58, 81), sondern nach jetzt einhelliger Rechtsauffassung auch dann, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Frist nur versäumt hat, weil er über, ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist oder geglaubt hat, wirksam ausgeschlagen zu haben, wie etwa durch die Annahme, Schweigen sei Ausschlagung (RGZ 143, 419; BayObLG, MittRhNotK 1979, 159;… Erman/W. Schlüter, Rz. 2 zu § 1956 BGB;… MünchKomm-Leipold, BGB, Rz. 7 zu § 1956 BGB;… Palandt/Edenhofer, BGB, 44. Aufl., Anm. 1 zu § 1956 BGB;… Soergel/Stein, BGB, 11. Aufl., Rz. 2 zu § 1956 BGB).