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   RG, 28.03.1882 - Rep. III. 241/82   

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https://dejure.org/1882,87
RG, 28.03.1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
RG, Entscheidung vom 28.03.1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
RG, Entscheidung vom 28. März 1882 - Rep. III. 241/82 (https://dejure.org/1882,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welchen Einfluß hat die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Ausländers im Auslande auf das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen desselben? Kann gegen einen Schuldner, über dessen Vermögen im Auslande der Konkurs eröffnet worden, wegen einer persönlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluß der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Ausländers im Auslande auf das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen desselben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 6, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 282/11

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens: Hinreichender Inlandsbezug bei einem

    Demgemäß hat das Reichsgericht den Gedanken des Inländerschutzes bei der Anwendung des § 23 ZPO hervorgehoben (vgl. RGZ 6, 400, 403, 405).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Nach der vom Reichsgericht begründeten und bislang vom Bundesgerichtshof fortgesetzten Rechtsprechung ist Vermögen im Sinne des § 23 ZPO jeder Gegenstand mit einem wenn auch nur geringen Geldwert, wobei nicht erforderlich ist, daß das Vermögensstück zur Befriedigung des Klägers ausreicht oder in angemessener Relation zum Streitwert des Prozesses steht (vgl. z.B. RGZ 4, 408, 409; 6, 400, 403; 51, 163, 165; BGH, Urteil vom 30. Januar 1980 - VIII ZR 197/78 = WM 1980, 410; Urteil vom 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89 = BGHR § 23 ZPO Forderung 1).

    Demgemäß hat das Reichsgericht zutreffend den Gedanken des Inländerschutzes bei der Anwendung des § 23 ZPO hervorgehoben (vgl. RGZ 6, 400, 403, 405; vgl. auch Hellwig aaO S. 118).

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    a) Während sich das Reichsgericht in seiner ersten einschlägigen Entscheidung vom 28. März 1882 (RGZ 6, 400, 404-408) in enger sprachlicher Anlehnung an die Gesetzesmaterialien zu dem freieren internationalen Standpunkt des deutschen Konkursrechtes bekannte, daß der Auslandskonkurs seine Wirkungen grundsätzlich auch im Inland entfalte (vgl. Thieme, Inlandsvollstreckung und Auslandskonkurs, Rabels Z 37 (1973), 685), ging es erstmals in der Entscheidung vom 11. Dezember 1884 (RGZ 14, 405, 406, 410) vom Prinzip der Nichtanerkennung ausländischer Konkursverfahren aus, dessen Bestätigung sich in § 207 (§ 237) KO findet.
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