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   RG, 03.02.1905 - Rep. VII. 497/04   

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https://dejure.org/1905,264
RG, 03.02.1905 - Rep. VII. 497/04 (https://dejure.org/1905,264)
RG, Entscheidung vom 03.02.1905 - Rep. VII. 497/04 (https://dejure.org/1905,264)
RG, Entscheidung vom 03. Februar 1905 - Rep. VII. 497/04 (https://dejure.org/1905,264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Geht das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters gegenüber dem Hypothekengläubiger verloren, wenn das zur Masse gehörige, mit Hypotheken belastete Grundstück von dem Verwalter dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung überlassen wird, und dieser darauf solches veräußert ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung im Konkurse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Seine Ausführungen in der Berufungsinstanz, die Ablehnung der Aufnahme des Prozesses um die Wandelung des Kaufvertrages sei rechtlich bedeutungslos gewesen, änderten daran nichts; denn eine einmal erklärte Freigabe kann nicht einseitig widerrufen werden (RGZ 60, 107, 109; Jaeger/Henckel, aaO Rn. 28).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

    Der Treuhänder konnte seine Freigabeerklärung, nachdem er seinen Irrtum erkannt hatte, weder widerrufen (RGZ 60, 107, 109; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, aaO) noch anfechten, weil er insoweit allenfalls einem unbeachtlichen Motivirrtum unterlegen ist, so dass die Frage, ob die Freigabeerklärung überhaupt anfechtbar ist, hier nicht beantwortet werden muss (vgl. MünchKomm-InsO/Peters, aaO, § 35 Rn. 100; Gottwald/Eickmann, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 65 Rn. 53; Höpfner, ZIP 2000, 1517, 1520).
  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Der Konkursverwalter hat allerdings die Möglichkeit, mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände aus der Konkursmasse freizugeben, wenn ihre Verwertung keinen die Absonderungsrechte übersteigenden Erlös für die Konkursmasse verspricht und ihre Verwaltung durch den Konkursverwalter auch sonst keine Vorteile für die Masse bietet; erst mit der Freigabe hören diese Gegenstände jedoch auf, rechtlich zur Konkursmasse zu gehören (RGZ 60, 107, 109).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Er ist berechtigt, was in § 114 KO vorausgesetzt wird, einen zur Konkursmasse gehörenden Gegenstand aus der Konkursbefangenheit freizugeben (vgl. u.a. RGZ 60, 107; 79, 27; 94, 55; 105, 313; BGHZ 35, 180; BGH LM Nr. 14 zu § 17 KO; BGH LM Nr. 13 zu § 6 KO; BGH LM Nr. 1 zu § 11 KO).
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