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   RG, 20.06.1905 - Rep. II. 605/04   

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https://dejure.org/1905,212
RG, 20.06.1905 - Rep. II. 605/04 (https://dejure.org/1905,212)
RG, Entscheidung vom 20.06.1905 - Rep. II. 605/04 (https://dejure.org/1905,212)
RG, Entscheidung vom 20. Juni 1905 - Rep. II. 605/04 (https://dejure.org/1905,212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wie muß beim Sukzessivlieferungsgeschäft die in § 326 Abs. 1 Satz 1 B.G.B. erforderte Erklärung beschaffen sein, wenn der Käufer die Rechte aus Satz 2 bezüglich des ganzen noch nicht erforderten Teils des Vertrages ausüben will? 2. Kann der Schuldner an seiner ganzen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 128
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz

    So kann es gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen, wenn eine hochwertige Leistung zum Zwecke der Durchsetzung eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs zurückgehalten wird (vgl. MünchKomm-BGB/Krüger, 5. Aufl., § 273, Rn. 72; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 173/01, NJW 2004, 3484, 3485; RGZ 61, 128, 133).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Dies folgt aus einer Analogie zu § 32011 BGB (vgl. die unter 113 zitierten Autoren; ferner RGZ 61, 128).
  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10

    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall

    Es handelt sich insoweit um einen Rechtsgedanken, der auch der Regelung des § 320 Abs. 2 BGB zugrunde liegt und der auch im Rahmen des § 273 BGB durchaus herangezogen wird (vgl. RGZ 61, 128, 133; RGZ 152, 71, 74; BGH NJW 1988, 2607; BGH NJW 2004, 3496; Krüger in MK aaO § 273 Rn 72; Staudinger/Bittner.
  • LAG Köln, 10.04.2018 - 4 Sa 1024/16

    Erlass eines Urteils nach Lage der Akten nach Durchführung lediglich eines

    Dies folgt aus einer Analogie zu § 320 Abs. 2 BGB (grundlegend BAG, Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83 -, Rn. 29, juris unter Hinweis auf RGZ 61, 128).
  • BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63

    Gerichtliche Würdigung einer Wendung in einem Bestätigungsschreiben in rechtlich

    Aus seiner Herleitung aus dem Grundgedanken von Treu und Glauben folgt, daß sich seine Ausübung in den von Treu und Glauben gezogenen Grenzen halten muß (vgl. auch die verwandte Regelung der Einrede des nichterfüllten Vertrages: § 320 Abs. 2 BGB); es darf nach allgemeiner Ansicht nur so weit ausgedehnt werden, wie es für den Sicherungszweck erforderlich ist, also bei teilbaren Gegenständen nur auf einen entsprechenden Teil; es kann ganz versagt werden, wenn die Gegenforderung nur geringfügig ist und durch seine Ausübung ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde oder wenn eine genügende anderweitige Sicherheit besteht (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 138; 136, 19, 26; HGHRR 1927 Nr. 791; JW 1935, 505; Warneyer 1920 Nr. 10; Recht 1923 Nr. 489; BGH JR 1952, 473; OLG Cello NJW 1953, 1470, 1472 [OLG Celle 22.05.1953 - 4 U 25/53]; BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 15 zu § 273; Ratz in HGB RGRK 2. Aufl. Vorbem. 9 vor § 369 und Anm. 57 zu § 369; Schlegelberger-Schröder HGB 4. Aufl. Anm. 46 zu § 369; Palandt BGB 23. Aufl. Anm. 5 c zu § 273).
  • OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Dabei kann das vorangegangene Verhalten des Berechtigten, aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in § 320 Abs. 2 BGB für die Verweigerung der Gegenleistung nach nicht vollständiger Erbringung der Leistung seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. RGZ 61, 128, 133; Soergel/Wolf BGB 11. Auflage § 273 Rdnr. 49), eine Rolle spielen.
  • KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00

    Räumungsanspruch und Herausgabeanspruch aufgrund einer außerordentlichen

    Jedenfalls muss aber die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts in dem Umfange, in dem dies geschehen ist, als ein Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen werden, was grundsätzlich angenommen wird, wenn der Schuldner wegen einer unverhältnismäßig geringen Forderung die ganze Leistung zurückbehält (vgl. hierzu RGZ 61, 128, OLG Köln, in VRS 1985 S. 243).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 414/83
    Dies folgt aus einer Analogie zu § 320 Abs. 2 BGB (vgl. die unter II 3 zitierten Autoren; ferner RGZ 61, 128).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 416/83
    Dies folgt aus einer Analogie zu § 320 Abs. 2 BGB (vgl. die unter II 3 zitierten Autoren; ferner RGZ 61, 128).
  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 80/58

    Rechtsmittel

    Die aus diesen Ausführungen sich ergebende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, der Sicherungszweck, dem das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB diene, die Billigkeit und der Grundsatz von Treu und Glauben ließen es nicht zu, daß das Zurückbehaltungsrecht übermäßig ausgedehnt werde und daß es deshalb nicht gegeben sei, wenn es über den Sicherungszweck hinausgehen würde, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 137/138; 136, 19, 26; 137, 324, 353/354; 152, 71, 74/75) und wird auch von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 12.04.1973 - VII ZR 216/71

    Schadensersatzanspruch wegen Verzugs mit der Herausgabe von Modellen -

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