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   RG, 26.06.1905 - Rep. VI. 526/04   

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RG, 26.06.1905 - Rep. VI. 526/04 (https://dejure.org/1905,1)
RG, Entscheidung vom 26.06.1905 - Rep. VI. 526/04 (https://dejure.org/1905,1)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1905 - Rep. VI. 526/04 (https://dejure.org/1905,1)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß sich im Sinne des § 53 K.O. a. F. (§ 60 n. F.) die Unzulänglichkeit der Masse herausgestellt habe? 2. Kann der Konkursverwalter das, was der Massegläubiger der Bestimmung des § 53 K.O. a. F. zuwider erhalten hat, wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    K.O. a. F. § 53; Ungerechtfertigte Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 259
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Die Klage kann schließlich, auch wenn ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht nicht besteht, unter dem Gesichtspunkt der Masseschuld nach § 59 Nr. 2 ZPO begründet sein (auch Masseschulden sind außerhalb des Konkursverfahrens geltend zu machen, RGZ 61, 259; Jaeger, KO 8. Aufl. § 57 Anm. 10; Mentzel/Kuhn, KO 6. Aufl. § 57 Anm. 3).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Er hat zwar die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (bei Erfüllung die der sog. verlängerten Vollstreckungsabwehrklage vgl. RGZ 61, 259 [262 f.]), jedoch erheben sich dabei zahlreiche Zweifelsfragen, z.B. über den Nachweis und die Erkennbarkeit der Unzulänglichkeit der Masse.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt die Feststellung der Unzulänglichkeit der Masse allein dem Konkursverwalter (RGZ 61, 259, 262 f; BAG BB 1979, 678, 680; OLG Köln ZIP 1980, 855, 860; ebenso Kilger, § 60 Anm. 2).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Dieses Urteil konnte jedoch dann keinen rechtlichen Grund für die Vollstreckung mehr bilden, wenn nachträglich die Leistungspflicht des Klägers aufgrund von § 60 Abs. 1 KO eingeschränkt wurde (RGZ 61, 259 [262]), und zwar erscheint es grundsätzlich geboten, daß der Beklagte den vollen Betrag zurückzahlt, damit der Kläger über die Masse uneingeschränkt verfügen und sie in der gesetzlich vorgesehenen Rangfolge verteilen kann.
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Zwar hat das Reichsgericht (RG) in der vom FA angeführten Entscheidung (Urteil vom 26. Juni 1905 VI 526/04, RGZ 61, 259, 262; vgl. auch Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 31. Januar 1979 5 AZR 749/77, BAGE 31, 288, 292, 297) ausgeführt, daß im Falle der Unzulässigkeit der Vollstreckung das vom Massegläubiger im Wege der Sicherstellung oder der Befriedigung Erlangte wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

    vgl. Reichsgericht, Urteil vom 26. Juni 1905 - VI. 526/04 -, RGZ 61, 259 (261); Kuhn-Uhlenbruck a.a.O. § 15 Rdnr. 2; Kilger a.a.O. § 15 Anm. 3.
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
    Die Rückzahlungspflicht geht dabei auf den vollen Betrag; Befriedigung für die ihr zustehende Konkursforderung kann die Beklagte nicht hier, sondern nur im --Nachtragsverteilungsverfahren verlangen, in dem der Kläger zunächst die berichtigte und damit auch auf die Beklagte entfallende Quote festzustellen hat (§§ 166 I, 167 KO; RGZ 61, 259, 263).
  • BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage -

    Wird eine Forderung als Masseforderung im Sinne des § 57 KO geltend gemacht, so findet insbesondere auch § 14 Abs. 1 KO keine Anwendung, der für die Dauer des Konkursverfahrens Zwangsmaßnahmen gegen die Konkursmasse ausschließt (vgl. Kommentar zur Konkursordnung, Lent bei Jaeger, 8. Aufl., § 14 Tz. 7, und Kommentar zur Reichsabgabenordnung, Becker-Riewald-Koch, 9. Aufl., Bd. IV nach § 381 Anm. 9 (1), ferner Entscheidung des Reichsgerichts VI 526/04 vom 26. Juni 1905, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 61 S. 259 [261]).
  • BFH, 23.07.1996 - VI R 88/94
    Zwar hat das Reichsgericht (RG) in der vom FA angeführten Entscheidung (Urteil vom 26. Juni 1905 VI 526/04, RGZ 61, 259, 262; vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, Urteil vom 31. Januar 1979 5 AZR 749/77, BAGE 31, 288, 292, 297) ausgeführt, daß im Falle der Unzulässigkeit der Vollstreckung das vom Massegläubiger im Wege der Sicherstellung oder der Befriedigung Erlangte wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann.
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