Rechtsprechung
RG, 26.06.1905 - Rep. VI. 526/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß sich im Sinne des § 53 K.O. a. F. (§ 60 n. F.) die Unzulänglichkeit der Masse herausgestellt habe? 2. Kann der Konkursverwalter das, was der Massegläubiger der Bestimmung des § 53 K.O. a. F. zuwider erhalten hat, wegen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
K.O. a. F. § 53; Ungerechtfertigte Bereicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 259
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56
Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme
Die Klage kann schließlich, auch wenn ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht nicht besteht, unter dem Gesichtspunkt der Masseschuld nach § 59 Nr. 2 ZPO begründet sein (auch Masseschulden sind außerhalb des Konkursverfahrens geltend zu machen, RGZ 61, 259;… Jaeger, KO 8. Aufl. § 57 Anm. 10;… Mentzel/Kuhn, KO 6. Aufl. § 57 Anm. 3). - BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Er hat zwar die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (bei Erfüllung die der sog. verlängerten Vollstreckungsabwehrklage vgl. RGZ 61, 259 [262 f.]), jedoch erheben sich dabei zahlreiche Zweifelsfragen, z.B. über den Nachweis und die Erkennbarkeit der Unzulänglichkeit der Masse. - BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90
Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der …
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt die Feststellung der Unzulänglichkeit der Masse allein dem Konkursverwalter (RGZ 61, 259, 262 f; BAG BB 1979, 678, 680; OLG Köln ZIP 1980, 855, 860; ebenso Kilger, § 60 Anm. 2).
- BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77
Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen …
Dieses Urteil konnte jedoch dann keinen rechtlichen Grund für die Vollstreckung mehr bilden, wenn nachträglich die Leistungspflicht des Klägers aufgrund von § 60 Abs. 1 KO eingeschränkt wurde (RGZ 61, 259 [262]), und zwar erscheint es grundsätzlich geboten, daß der Beklagte den vollen Betrag zurückzahlt, damit der Kläger über die Masse uneingeschränkt verfügen und sie in der gesetzlich vorgesehenen Rangfolge verteilen kann. - BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94
- Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse: …
Zwar hat das Reichsgericht (RG) in der vom FA angeführten Entscheidung (Urteil vom 26. Juni 1905 VI 526/04, RGZ 61, 259, 262; vgl. auch Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 31. Januar 1979 5 AZR 749/77, BAGE 31, 288, 292, 297) ausgeführt, daß im Falle der Unzulässigkeit der Vollstreckung das vom Massegläubiger im Wege der Sicherstellung oder der Befriedigung Erlangte wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95
Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last; …
vgl. Reichsgericht, Urteil vom 26. Juni 1905 - VI. 526/04 -, RGZ 61, 259 (261); Kuhn-Uhlenbruck a.a.O. § 15 Rdnr. 2; Kilger a.a.O. § 15 Anm. 3. - BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73 Die Rückzahlungspflicht geht dabei auf den vollen Betrag; Befriedigung für die ihr zustehende Konkursforderung kann die Beklagte nicht hier, sondern nur im --Nachtragsverteilungsverfahren verlangen, in dem der Kläger zunächst die berichtigte und damit auch auf die Beklagte entfallende Quote festzustellen hat (§§ 166 I, 167 KO; RGZ 61, 259, 263).
- BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69
Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage - …
Wird eine Forderung als Masseforderung im Sinne des § 57 KO geltend gemacht, so findet insbesondere auch § 14 Abs. 1 KO keine Anwendung, der für die Dauer des Konkursverfahrens Zwangsmaßnahmen gegen die Konkursmasse ausschließt (vgl. Kommentar zur Konkursordnung, Lent bei Jaeger, 8. Aufl., § 14 Tz. 7, und Kommentar zur Reichsabgabenordnung, Becker-Riewald-Koch, 9. Aufl., Bd. IV nach § 381 Anm. 9 (1), ferner Entscheidung des Reichsgerichts VI 526/04 vom 26. Juni 1905, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 61 S. 259 [261]). - BFH, 23.07.1996 - VI R 88/94 Zwar hat das Reichsgericht (RG) in der vom FA angeführten Entscheidung (Urteil vom 26. Juni 1905 VI 526/04, RGZ 61, 259, 262; vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, Urteil vom 31. Januar 1979 5 AZR 749/77, BAGE 31, 288, 292, 297) ausgeführt, daß im Falle der Unzulässigkeit der Vollstreckung das vom Massegläubiger im Wege der Sicherstellung oder der Befriedigung Erlangte wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann.