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   RG, 14.10.1905 - Rep. I. 143/05   

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RG, 14.10.1905 - Rep. I. 143/05 (https://dejure.org/1905,126)
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RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1905 - Rep. I. 143/05 (https://dejure.org/1905,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen hat der durch unanfechtbar gewordenes Urteil zu einer Leistung aus einem nichtigen Geschäft Verurteilte einen Anspruch auf Anfechtung dieses Urteils und Aufhebung der Wirkungen seiner Rechtskraft? 2. Einstweilige Verfügung als Mittel zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskraft; Ausbeutung gegen die guten Sitten; Einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 359
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 11.02.2019 - 4 U 103/18

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil

    Eine solche Leistungsklage ist mit den von § 769 ZPO umfassten prozessualen Gestaltungsklagen nicht vergleichbar, denn die Deliktsklage richtet sich nicht gegen den Bestand eines - eventuell auch erschlichenen - Vollstreckungstitels wie in den Fällen der §§ 767, 768, 771 bis 774, 785, 786, 795, 806 ZPO, sondern gegen den Gebrauch eines im Übrigen nicht in Frage gestellten Titels (ebenso OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 511; ferner LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2005, 102; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 70; OLG Hamm, MDR 1987, 505; KG Berlin, Beschluss vom 28.02.1977 - 9 W 488/77, juris Rn. 4; OLG München, NJW 1976, 1748; LAG Tübingen, Beschluss vom 30.09.1971 - 7 Ta 21/71, juris; OLG Frankfurt/Main, WM 1969, 381; LG Bochum, MDR 1999, 359; LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1049; LG Kiel, Beschluss vom 17.01.1990 - 13 T 642/89, SchlHA 1990, 70 f.; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage, § 769 Rn. 1a; Schuschke/Walker/Raebel, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Auflage, § 769 Rn. 1; BeckOK ZPO/Preuß, 31. Ed., § 769 Rn. 4.1; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 39. Auflage, § 769 Rn. 2a; Hk-ZPO/Kindl, 7. Auflage, § 769 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Auflage, § 769 Rn. 3; Sponheimer in Wieczorek/Schütze, ZPO, 15. Auflage, § 769 Rn. 5; Peglau, MDR 1999, 400 f.; siehe auch bereits RG, JW 1886, 272; RGZ 61, 359, 361).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/85

    Rechtskraft eines Urteils - Sittenwidrige Herbeiführung - Zurücktreten

    Nach ständiger ?echtsprechung schon des Reichsgerichts (KG) und nunmehr des Bundesgerichtshofes (BGH) muß die Recht5kraft eines Urteils zurücktreten, wenn sie sittenwidrig herbeigeführt oder ausgenutzt wird (5 ua RGZ 46, 74, 79; 61, 359, 365; BGHZ NO, 130; 50, 115, 117; BGH LM Hrn ", 9, 12, 15 und 20 5 826 (Fa) BGB).
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Im Interesse der Rechtssicherheit muß davon ausgegangen werden, daß eine öffentliche Zustellung auch dann wirksam ist, wenn ihre Bewilligung auf wissentlich falschen Angaben des Antragstellers beruht (BGHZ 57, 108, 110 = NJW 1971, 2226; RGZ 59, 259, 265; 61, 359, 363; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 75 II 4; Zöller/Stephan, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 204 Anm. 2; Wieczorek, ZPO 2. Aufl., § 203 B I b 1).
  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    1) Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) und damit die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung aus diesem findet ihre Grenze dort, wo das Urteil "bewußt rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt ist, dem, was nicht recht ist, den Stempel des Rechts zu geben" (RGZ 61, 359/365; 78, 389/393; BGHZ 13, 71/72; 26, 391/396f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl Vorbem § 322 Anm 9; Palandt/Thomas BGB 35. Aufl § 826 Anm 8o).
  • LG Bamberg, 20.05.2010 - 2 O 305/09

    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Vollstreckung aus

    Die Möglichkeit einer Durchbrechung der Rechtskraft über eine Klage nach § 826 BGB neben dem Restitutionsverfahren nach §§ 578 ff. ZPO ist bereits vom Reichsgericht entwickelt worden (RGZ 61, 359, 365; 78, 389, 393).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19

    Erschleichen eines Titels

    Die Rechtsprechung hat jedoch ständig, auch, soweit sie grundsätzlich die Bindung an die Vorentscheidung als Auswirkung der Rechtskraft anerkannt hat, daran festgehalten, dass sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB die Rechtskraft nicht durchsetzen könne, wenn sie bewusst rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt sei, "dem, was nicht Recht sei, dem Stempel des Rechts zu geben" (RGZ 46, S. 74 (79); RGZ 61, S. 359 (365)).
  • OLG Hamm, 04.05.1999 - 29 U 206/98

    Wirksamkeit der erschlichenen öffentlichen Zustellung

    Dem Beklagten, der nach eigenen Angaben bereits vergeblich Vollstreckungsgegenklage erhoben hat, bleibt die Möglichkeit, nach den §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB auf Herausgabe des Titels und Unterlassung der Zwangsvollstreckung zu klagen (vgl. RGZ 61, 359, 365; 78, 389 f.; BGHZ 57, 108 ff. = NJW 1971, 2226; Zöller/Stöber, a.a.O., § 204 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 202 Rdn. 5; Thomas/Putzo, a.a.O., § 204 Rdn. 13; Fischer, a.a.O., S. 177).
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher

    Das Wesen der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO besteht darin, den Anspruchs über den rechtskräftig entschieden wurde, zu einem unanfechtbaren zu machen; in späteren Prozessen der Parteien über denselben Streitgegenstand sind die Gerichte an die Entscheidung gebunden, auch wenn sie nicht der wahren Rechtslage entsprechen sollte; jede weitere Untersuchung darüber, ob der Anspruch wirklich entstanden sei und zu Recht erhoben werde, ist ausgeschlossen (RGZ 61, 359, 362; BGHZ 34, 337, 339 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 322 Anm. XI 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. Einf. zu §§ 322 ff Nr. 1 B und 3 B).
  • BGH, 15.02.1961 - IV ZR 34/61

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat es für den gewöhnlichen Zivilprozeß in solchen Fällen für notwendig gehalten, daß der Schuldner eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die dem Gläubiger die weitere Vollstreckung aus dem angegriffenen Urteil untersagt wird (RGZ 61, 359).
  • LG Karlsruhe, 07.11.2014 - 16 O 6/14

    Zwangsvollstreckung in Baulandsachen: Vollstreckungsgegenklage gegen

    1) Die Möglichkeit einer Durchbrechung der Rechtskraft über eine Klage nach § 826 BGB neben dem Restitutionsverfahren nach §§ 578 ff. ZPO ist bereits vom Reichsgericht entwickelt worden (RGZ 61, 359, 365; 78, 389, 393).
  • OLG Hamm, 26.11.1986 - 11 U 25 1/86
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Rechtsprechung
   RG, 14.10.1905 - Rep. V. 90/05   

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https://dejure.org/1905,143
RG, 14.10.1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
RG, Entscheidung vom 14.10.1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann für noch nicht erzeugte Nachkommenschaft Hypothek eingetragen, für sie im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet, und der Widerspruchsprozeß geführt werden?

  • Wolters Kluwer

    Hypothek einer Deszendenz

  • opinioiuris.de

    Hypothek eines Nasciturus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Ermöglicht das materielle Recht die Begründung von Rechten noch unbekannter - wenn auch hinreichend bestimmbarer - Personen, so können diese auch im Grundbuch eingetragen werden (vgl. etwa RGZ 61, 355; 65, 277: Hypothek für künftige Abkömmlinge; KGJ 36, A 226/229: Hypothek für die unbekannten Erben; KGJ 29, A 153: Eigentumsvormerkung zugunsten nachgeborener Kinder; siehe Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 21 und 22).

    So ist die Sicherung von aufschiebend oder auflösend bedingten, auch künftigen Forderungen durch eine Hypothek (auch zugunsten noch unbekannter Erben; vgl. KGJ 36 A 226/229; Schöner/Stöber GBR 14. Aufl. Rn. 1930, 1950) aufgrund materieller Regelungen (§ 873 Abs. 1; § 1113 Abs. 2, § 1115 Abs. 1 BGB) anerkannt (RGZ 61, 355; 65, 277; vgl. BayObLGZ 1958, 164) und ermöglicht auch grundbuchrechtlich die Eintragung eines noch nicht namentlich bekannten Gläubigers.

  • LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht

    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert indes nicht, dass die Person des nach sachlichen Kriterien bestimmbaren Dritten bereits erzeugt sei ( RGZ 61, 355, 357).
  • BFH, 17.07.1974 - II R 18/69

    GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG -

    Eine solche gesetzliche Vertretung schließt zwangsläufig die Fähigkeit ein, für die noch nicht entstandene Person durch deren Entstehung bedingte Rechte zu erwerben (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 14. Oktober 1905 V 90/05, RGZ 61, 355).
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