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RG, 29.05.1905 - Rep. VI. 507/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Einfluß des Vertragsverhältnisses zwischen dem Tierhalter und dem Hufschmiede, der die Hufe eines Pferdes zu beschlagen übernommen hat, auf einen auf § 833 B.G.B. gestützten Anspruch des Hufschmiedes.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierschade bei Vertragsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 54
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08
Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf …
Der Ansicht, dass der Tierhalter nicht hafte, wenn der Tierarzt nicht beweist, dass er alle zumutbare Sorgfalt hat walten lassen (so OLG Zweibrücken, VersR 1997, 457;… ähnlich OLG Nürnberg, aaO, S. 241 f.; dahin gehend auch die Rspr. des Reichsgerichts, etwa RGZ 61, 54, 56;… weitere Nachweise bei BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69), ist nicht zu folgen (…MünchKomm-BGB/Stein, aaO, Rn. 25;… BGB-RGRK/Steffen, aaO, Rn. 69). - BGH, 28.05.1968 - VI ZR 35/67
Übernahme der mit einem Hufbeschlag verbundenen Tiergefahr bei Abschluß eines …
Es kommt daher nicht darauf an, ob die vom Berufungsgericht mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 410, 413; 61, 54, 56) geäußerte Auffassung zutrifft, auf Grund des Werkvertrages müsse sich der Hufschmied hinsichtlich seines Verschuldens entlasten.