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   RG, 23.06.1906 - V 584/04   

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https://dejure.org/1906,450
RG, 23.06.1906 - V 584/04 (https://dejure.org/1906,450)
RG, Entscheidung vom 23.06.1906 - V 584/04 (https://dejure.org/1906,450)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1906 - V 584/04 (https://dejure.org/1906,450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen wesentliche Bestandteile des Fabrikgrundstücks? 2. Wirkungslosigkeit eines Eigentumsvorbehalts, falls die Maschinen nicht bloß zu einem vorübergehenden Zwecke in das Fabrikgebäude eingefügt sind. 3. Begriff der Einfügung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 416
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Es kommt hierbei auf Art, Zweck und Zuschnitt des jeweiligen Gebäudes an (RGZ 63, 416, 419).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auch ein solcher Gegenstand soll nach dem Willen der Parteien mit der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Hauseigentümers übergehen; nur für den nicht normalen Fall, daß dieser den Kaufpreis nicht erlegen sollte, ist die Rückgabe des Gegenstands an den Kläger vorgesehen (RGZ 63, 416, 421 f; a.A. Moog, NJW 1962, 381, 382).
  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Es kommt in erster Linie darauf an, dass der Wegfall der Verbindung von vornherein beabsichtigt ist (so bereits RGZ 63, 416, 421; 87, 43, 51).

    Diese Absicht muss nicht erkennbar geäußert worden sein (anders noch RGZ 63, 416, 421), ausreichend ist ein innerer Wille zur Wiederaufhebung der Verbindung (Staudinger/Stieper (2017) BGB § 95, Rn. 6).

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    59, 19; 63, 416 [421]; 87, 43 [51]; 153, 231 [236]; OGHZ 1, 168 [170]; OLG Hamburg MDR 1951, 736 [OLG Hamburg 23.08.1951 - 6 U 65/51]; BGB RGRK 10. Aufl. § 95 Anm. 2; Palandt-Danckelmann 15. Aufl. § 95 BGB Anm. 2; Staudinger-Coing 11. Aufl. § 95 BGB Anm. 3 Randziffer 7 a, Seite 461), der sich auch der Senat in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (BGHZ 8, 1 [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] [7 f]; 10, 171 [175 f]; ferner Urteile vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - S. 11, und vom 16. Mai 1956 - V ZR 146/54 - S. 7, Lind-Möhr Nr. 7 PreisstopVO).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel -

    Daß für die Maschine ein Fundamentsockel gebaut worden ist, reicht auch für ein "Einfügen" zur Herstellung des Gebäudes nicht aus; auf eine mehr oder weniger feste Verbindung kommt es im Rahmen von § 94 Abs. 2 BGB entscheidend nicht an (BGHZ 36, 46, 50; RGZ 63, 416, 419; 90, 198, 201 f).
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 30/60

    Halbscheidige Giebelmauer

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  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) -

    Entscheidend ist nicht, welchen vertraglichen Regelungen sich der Verbindende unterworfen hat, sondern sein objektivierbarer, dem normalen Lauf der Dinge entsprechender innerer Wille im Zeitpunkt der Verbindung (RGZ 62, 410, 411; 63, 416, 422; BGHZ 104, 298, 300).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZB 86/98

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ersatzaussonderungsanspruchs

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  • BGH, 19.10.1951 - V ZR 121/50
    Als vorübergehend ist eine Verbindung dann anzusehen, wenn sie mit der Absicht ihres späteren Wegfalls vollzogen wird (RGZ 47, 197 [202]); maßgebend ist, ob die spätere Aufhebung der Verbindung von vornherein beabsichtigt oder nach der Natur der Verbindung sicher in Aussicht zu nehmen war (RGZ 62, 410; 63, 416 [421]).
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