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   RG, 16.10.1906 - Rep. VII. 516/05   

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RG, 16.10.1906 - Rep. VII. 516/05 (https://dejure.org/1906,80)
RG, Entscheidung vom 16.10.1906 - Rep. VII. 516/05 (https://dejure.org/1906,80)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1906 - Rep. VII. 516/05 (https://dejure.org/1906,80)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind durch die Veräußerung eines über seinen Wert belasteten Grundstückes die Gläubiger des Veräußerers benachteiligt? Ist die Absicht des Veräußerers, die Pfändung der Mietzinsen durch Kurrentgläubiger zu vereiteln, der Absicht der Gläubigerbenachteiligung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung außerh. d. Konkurses; Benachteiligung; Benachteiligungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 64, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d.

    aa) Die erforderliche Masseneutralität des Sicherheitentauschs ist nicht gegeben, wenn der Schuldner als Eigentümer eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks über die Miet- oder Pachtzinsen zugunsten des Grundpfandgläubigers verfügt oder - wie hier im Wege einer vom Grundpfandgläubiger veranlassten Zwangsvollstreckung - auf die Miete zugegriffen wird (Mitlehner ZIP 2007, 804, 806; a.A. Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 29 Rn. 62; Uhlenbruck/Hirte, InsO 12. Aufl. § 129 Rn. 121; MünchKomm-InsO/Kirchhof, a.a.O. § 129 Rn. 158; siehe ferner RGZ 64, 339, 343 für die Gläubigeranfechtung).
  • BGH, 16.05.1979 - VIII ZR 156/78

    Zahlung einer Restkaufpreisforderung - Voraussetzungen für eine Anfechtung -

    88|RG; 10.07.1888; II 141/88">21, 95, 99; 64, 339, 340; OLG Nürnberg KTS 1966, 250, 252; Jaeger, Die Gläubigeranfechtung 2. Aufl. § 1 Anm. 63; Böhle-Stamschräder, AnfG 4. Aufl. § 1 Anm. IV, 8).

    Eine Anfechtung nach § 3 AnfG kann nur begründet sein, wenn die angegriffene Rechtshandlung des Schuldners und die Benachteiligung des anfechtenden Gläubigers ursächlich zusammenhängen, wenn sich also die Befriedigung des Gläubigers günstiger gestaltet hätte, falls die Handlung unterblieben wäre (RGZ 15, 62, 63; 39, 89, 92; 64, 339, 342; 150, 42, 45; Böhle-Stamschräder a.a.O. § 1 Anm. IV, 7; Jaeger a.a.O. § 1.

  • KG, 14.09.2004 - 7 U 304/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Mietzinseinziehung des

    Daran ändert auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 18 Oktober 1879 (RGZ 64, 339) nichts, die zum Anfechtungsgesetz in der damals geltenden Fassung ergangen ist; nach Auffassung des Senats ist diese Entscheidung nicht einschlägig.
  • BGH, 05.02.1953 - IV ZR 173/52

    Rechtsmittel

    Es ist bestritten, ob dieser Umstand das Anfechtungsrecht des später auftretenden Gläubigers ausschließt (bejahend: RGZ 64, 339 [342]; verneinend: Warneyer Anfechtungsgesetz § 7, IV S. 155).
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