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   RG, 30.01.1907 - Rep. V. 153/06   

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https://dejure.org/1907,151
RG, 30.01.1907 - Rep. V. 153/06 (https://dejure.org/1907,151)
RG, Entscheidung vom 30.01.1907 - Rep. V. 153/06 (https://dejure.org/1907,151)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1907 - Rep. V. 153/06 (https://dejure.org/1907,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber dem Konkursverwalter, wenn der Prozeß wegen eines nicht in einer Geldforderung bestehenden Anspruchs anhängig ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 132
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Hierzu rechnen u.a. Ansprüche auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung sowie auf Rückgewähr von Gegenständen infolge Wandelung des Kaufvertrages (vgl. RGZ 65, 132, 133 f; MünchKomm-InsO/Lwowski/Bitter, § 45 Rn. 7; Kübler/Prütting/Holzer, aaO § 45 Rn. 3).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Das ist hier nicht der Fall, weil der Kläger nicht, wie nach § 139 KO geboten, seine Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin - die Feststellungsansprüche mit einem nach § 69 KO geschätzten Wert - im Konkursverfahren angemeldet hat (vgl. RGZ 65, 132, 133; Kuhn/Uhlenbruck aaO. § 146 Rdnr. 16c und 16e).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Nach Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch den Beklagten beantragte sie die gerichtliche Aussetzung der geänderten Umsatzsteuerbescheide 1998 und 1999 (2 V 153/06 ), der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung 1998 und 1999 (2 V 152/06 ) und der Gewerbesteuermessbescheide 1998 und 1999 (3 V 70/06 ).
  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Diese Antragsänderung ist den Parteien auch noch im Revisionsverfahren gestattet (BGH LM Nr. 5 zu § 146 KO; RGZ 65, 132 £1337; Jaeger, LZ 1915 Sp. 1273 Jaeger, aaO, § 146 Anm. 19(s. 554).; Böhle-Stamschräder, aaO, § 146 Anm. 2 d), sofern sie sich im Rahmen des bisherigen Parteivorbringens und damit innerhalb der Grenzen des § 561 ZPO hält, was hier der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Zu diesen können ihrer Natur nach aber nicht diejenigen Ansprüche gehören, die nur durch ein persönliches Handeln oder Unterlassen des Gemeinschuldners erfüllt werden können (vgl. dazu Baur/Stürner, a.a.O.; Kilger, a.a.O., sowie auch RG, Urteile vom 30.1.1907, RGZ 65, 132; vom 8.11.1909, RGZ 72, 192; vom 21.6.1918, RGZ 93, 209 und vom 22.10.1918, RGZ 94, 61).
  • EGMR, 05.09.2013 - 9815/10

    CEPEK c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

    Par exemple, dans l'arrêt no II. ÚS 153/06 du 29 juin 2006, 1a Cour constitutionnelle nota que la décision sur les frais de procédure devait être en accord avec le déroulement de la procédure et le raisonnement à la base de cette décision devait être donné, fût-ce brièvement.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51

    Rechtsmittel

    Obwohl im allgemeinen neue Ansprüche in der Revisionsinstanz nicht erhoben werden können, war der Kläger doch befugt, seinen bisherigen auf (Auflassung und) Herausgabe des Grundstücks gerichteten Hauptantrag noch in der Revisionsinstanz umzustellen und eine Entscheidung darüber zu begehren, ob die anstelle des etwaigen Anspruchs tretende Konkursforderung am Konkursverfahren teilnimmt (RGZ 65, 132 Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl § 240 II 3; Jaeger KO 6./7. Aufl § 146 Anm. 15; Baumbach Lauterbach ZPO 21. Aufl § 240 Anm. 2 D).
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