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   RG, 24.05.1907 - Rep. VII. 412/06   

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https://dejure.org/1907,31
RG, 24.05.1907 - Rep. VII. 412/06 (https://dejure.org/1907,31)
RG, Entscheidung vom 24.05.1907 - Rep. VII. 412/06 (https://dejure.org/1907,31)
RG, Entscheidung vom 24. Mai 1907 - Rep. VII. 412/06 (https://dejure.org/1907,31)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gehört das "Bezugsrecht" auf die nach dem Tode des Versicherungsnehmers zahlbare Lebensversicherungssumme aus einem vom Versicherungsnehmer ohne Benennung eines Bezugsberechtigten geschlossenen Vertrage zum Vermögen des Versicherungsnehmers? 2. Welchen Einfluß hat die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lebensversicherung; Bezugsrecht; Inhaberklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 158
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    In einem solchen Fall sollen nach dieser Ansicht nur die im Anfechtungszeitraum geleisteten Prämienzahlungen zurückzugewähren sein (RGZ 51, 404 ff; 61, 217, 219 f; 62, 46, 47 f; 66, 158, 161 f; OLG München ZIP 1991, 1505; Janoschek in: Bamberger/Roth, BGB § 330 Rn. 11; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 32 KO Anm. 9; MünchKomm-BGB/Gottwald, 4. Aufl. § 330 Rn. 20; Palandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 330 Rn. 6; Soergel/Hadding, BGB 12. Aufl. § 330 Rn. 16; Staudinger/Jagmann, aaO Rn. 49-52; Uhlenbruck/Hirte, InsO 12. Aufl. § 134 Rn. 15).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auch wenn die versicherte Person ein eigenes Recht auf Leistung hat, ist der Versicherungsnehmer als Vertragspartner gemäß § 335 BGB berechtigt, auf Leistung an den Versicherten zu klagen (RGZ 66, 158, 161; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - II ZR 60/59 - LM BGB § 334 Nr. 5; Urteil vom 15. Januar 1974 - X ZR 36/71 - NJW 1974, 502 unter 1).
  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

    Seine Erben erwerben sie deshalb kraft Erbganges und nicht kraft eigenen Rechts (RGZ 66, 158; Prölss VVG 11. Aufl. § 166 Anm. 1; v. Gierke, Anm. 2 S. 344).
  • LG Passau, 12.03.1986 - 2 T 36/86

    Zur Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

    Jedoch folgt aus der Bestimmung des § 328 II BGB, daß sich die Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten können, das Forderungsrecht des Dritten ohne dessen Zustimmung nachträglich abzuändern oder ganz aufzuheben (hierzu etwa RGZ 66, 158 /162).
  • OLG Nürnberg, 08.10.1982 - 1 U 938/81

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche mit einem Schadensersatzanspruch

    Das gilt in der Regel selbst dann, wenn die Lebensversicherungspolice auf den Inhaber ausgestellt wäre, was die Klägerin im übrigen selbst nicht behauptet (vgl. Palandt, BGB, 40. Aufl., Anm. 2 b zu § 952; RGRK, BGB, 12. Aufl., Anm. 14 zu § 952; RGZ 66, 158).
  • BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U

    Pfändung wegen aus dem Nachlass zu entrichtender Steuern durch das Finanzamt -

    Es braucht auch nicht erörtert zu werden, ob die Ausführungen des - vor Verkündung des VVG ergangenen - Urteils des Reichsgerichts VII 412/06 vom 24. Mai 1907, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 66 S. 158 ff., auf das sich das Finanzamt zur Widerlegung der Ansicht des Finanzgerichts berufen hat, durch die Schaffung des VVG überholt sind.
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