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RG, 17.04.1907 - Rep. V. 505/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann ein dingliches oder ein persönliches Zurückbehaltungsrecht an einem Hypothekenbrief durch Vertrag rechtswirksam begründet sein, wenn a) die Voraussetzungen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts nicht sämtlich vorliegen, b) der Wille der Vertragschließenden auf die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückbehaltungsrecht.; Hypothekenbrief.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 24
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14
Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als …
Es nimmt zu Recht an, dass Vereinbarungen über obligatorische Rechte an einem Hypothekenoder Grundschuldbrief möglich sind, mit denen denen sich der Inhaber des Grundpfandrechts einem anderen gegenüber verpflichtet, ihm den Brief solange zu belassen, bis dieser wegen seiner Forderung befriedigt ist (vgl. RGZ 66, 24, 27; 91, 155, 158;… Staudinger/Gursky, BGB [2011], § 952 Rn. 22). - OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen. - VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06
Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung
Zwar steht nach einhelliger Rechtsprechung fest, dass eine solche Ermessensreduzierung auf Null hinsichtlich der Rücknahme eines rechtswidrigen bzw. auch gemeinschaftsrechtswidrigen, aber - wie im vorliegenden Fall - nach den nationalen Vorschriften bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes nur dann anzunehmen ist, wenn die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Gewichtung der Einzelfallgerechtigkeit einerseits sowie dem verfassungsrechtlich verbürgten Prinzip der Bestandskraft andererseits "schlechthin unerträglich" ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2005 - 3 B 86/04 -, DÖV 2005, 651 …und Beschl. v. 07.07.2004 - 6 C 24/03 -, Urt. v. 17.01.2007 - 6 C 32.06 -juris, BVerwGE 121, 126 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2007 - 13 S 451/06 -, InfAuslR 2007, 182 …und Urt. v. 28.06.2007 - 13 S 1045/07 -, FamRZ 2007, 1555=VENSA;… siehe dazu auch VG Freiburg, Urt. v. 24.07.2007 - 1 K 1505/06 -, VENSA und Urt. v. 28.03.2007 -1 K 505/06 -). - BVerwG, 17.03.1960 - III C 198.59
Rechtsmittel
In der Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 ASpG könnte der Gedanke zum Ausdruck gekommen sein, daß jedenfalls die eindeutig belegte Absicht der dinglichen Sicherung einer Kapitaleinlage, die, über ein vertraglich begründetes Zurückbehaltungsrecht an dem Hypothekenbrief (vgl. hierzu RGZ 66, 24; 136, 422) hinausgehend, bereits zu einer besonderen in der Entwicklung auf das Vollrecht befindlichen, einer Anwartschaft ähnlichen Rechtsstellung geführt hat, zum Nachweis der Altsparanlageneigenschaft genügen könnte, und es würde demgemäß zu prüfen sein, ob der im Besitz eines Hypothekenbriefes befindliche zukünftige Gläubiger nicht einem vormerkungsgesicherten Gläubiger insoweit gleichgestellt werden müßte. - BGH, 27.11.1964 - V ZR 138/63 Gegen diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht aber auch nicht verstoßen, Das schuldrechtliche Wiederkaufsrecht geht nicht weiter als das gewollte dingliche Wiederkaufsrecht (vgl. die ähnlichen Fälle in RGZ 66, 24 und OGHZ 4, 146).