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   RG, 07.02.1908 - Rep. VII. 466/07   

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RG, 07.02.1908 - Rep. VII. 466/07 (https://dejure.org/1908,165)
RG, Entscheidung vom 07.02.1908 - Rep. VII. 466/07 (https://dejure.org/1908,165)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1908 - Rep. VII. 466/07 (https://dejure.org/1908,165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 387
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Vielmehr tritt eine bloße Besitzlockerung ein (so auch MüKoBGB/Oechsler, 7. Aufl., § 935 Rn. 11); der ununterbrochen anwesende Werkunternehmer verbleibt in einer engen räumlichen Beziehung zu dem Fahrzeug und gibt seine Kontrolle nicht vollständig auf (im Ergebnis ebenso bereits RGZ 67, 387, 389; KG, OLGE 6, 256, 257).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Zwar kommt es auf ein Verschulden bei der Störung oder dem Entziehungsakt des Handelnden grundsätzlich für die Erfüllung des Tatbestandes der verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB nicht an (RG; Urt. v. 27.05.1903, Az.: V 29/03, RGZ S. 55 ff., (57); RG, Urt. v. 07.02.1908, Az. VII 466/07, RGZ 67, S. 387 ff. (389); OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99, NJW-RR 2000, S. 1606 (1608)).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21

    Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

    (vgl. RGZ 67, S. 387 (389); Staudinger/Gutzeit (§ 218) BGB, § 858 Rn. 12).
  • AG Bad Liebenwerda, 17.02.2017 - 12 C 346/16

    Benutzungsrechte aus Grunddienstbarkeiten: Anspruch einer berechtigten Gemeinde

    Besitzentziehung nimmt dem Besitzer die tatsächliche Gewalt total und dauernd (RGZ 67, 387, 389; Westermann/Gursky/Eickmann § 21 Rn 1; BGB-RGRK/Kregel Rn 5; Soergel/Stadler Rn 7; Erman/Lorenz Rn 4).
  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70

    Mangelhaftigkeit einer Sitzungsniederschrift als unbeachtliche Protokollrüge -

    Daß für die Annahme verbotener Eigenmacht Verschulden nicht notwendig wäre, sondern daß die verbotene Eigenmacht nur objektive Rechtswidrigkeit erfordert (RGZ 67, 387, 389), kann in diesem Zusammenhang außer Betracht bleiben.
  • BGH, 23.02.1959 - VII ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Eines solchen Verschuldens bedarf es für die Annahme der verbotenen Eigenmacht nicht; es genügt vielmehr die objektive Beeinträchtigung des Besitzes (RGZ 67, 387, 389).
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