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RG, 07.02.1908 - Rep. VII. 466/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriffe der verbotenen Eigenmacht.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotene Eigenmacht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 387
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach …
Vielmehr tritt eine bloße Besitzlockerung ein (…so auch MüKoBGB/Oechsler, 7. Aufl., § 935 Rn. 11); der ununterbrochen anwesende Werkunternehmer verbleibt in einer engen räumlichen Beziehung zu dem Fahrzeug und gibt seine Kontrolle nicht vollständig auf (im Ergebnis ebenso bereits RGZ 67, 387, 389; KG, OLGE 6, 256, 257). - OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21
Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und …
Zwar kommt es auf ein Verschulden bei der Störung oder dem Entziehungsakt des Handelnden grundsätzlich für die Erfüllung des Tatbestandes der verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB nicht an (RG;… Urt. v. 27.05.1903, Az.: V 29/03, RGZ S. 55 ff., (57); RG, Urt. v. 07.02.1908, Az. VII 466/07, RGZ 67, S. 387 ff. (389);… OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99, NJW-RR 2000, S. 1606 (1608)). - OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21
Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig
(vgl. RGZ 67, S. 387 (389);… Staudinger/Gutzeit (§ 218) BGB, § 858 Rn. 12).
- AG Bad Liebenwerda, 17.02.2017 - 12 C 346/16
Benutzungsrechte aus Grunddienstbarkeiten: Anspruch einer berechtigten Gemeinde …
Besitzentziehung nimmt dem Besitzer die tatsächliche Gewalt total und dauernd (RGZ 67, 387, 389; Westermann/Gursky/Eickmann § 21 Rn 1; BGB-RGRK/Kregel Rn 5; Soergel/Stadler Rn 7; Erman/Lorenz Rn 4). - BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
Mangelhaftigkeit einer Sitzungsniederschrift als unbeachtliche Protokollrüge - …
Daß für die Annahme verbotener Eigenmacht Verschulden nicht notwendig wäre, sondern daß die verbotene Eigenmacht nur objektive Rechtswidrigkeit erfordert (RGZ 67, 387, 389), kann in diesem Zusammenhang außer Betracht bleiben. - BGH, 23.02.1959 - VII ZR 18/58
Rechtsmittel
Eines solchen Verschuldens bedarf es für die Annahme der verbotenen Eigenmacht nicht; es genügt vielmehr die objektive Beeinträchtigung des Besitzes (RGZ 67, 387, 389).