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   RG, 22.01.1908 - Rep. V. 144/07   

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RG, 22.01.1908 - Rep. V. 144/07 (https://dejure.org/1908,147)
RG, Entscheidung vom 22.01.1908 - Rep. V. 144/07 (https://dejure.org/1908,147)
RG, Entscheidung vom 22. Januar 1908 - Rep. V. 144/07 (https://dejure.org/1908,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Bestellung des Nießbrauches an einem vermieteten Grundstücke eine über den Mietzins getroffene Verfügung im Sinne des § 1124 B.G.B.? 2. Kann der Zwangsverwalter eines Grundstückes, wenn mehrere Gläubiger über das Recht auf eine hinterlegte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nießbrauch; Miete ; Nebenintervention.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 10
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 294/03

    Umfang der Beschlagnahme bei Zwangsverwaltung

    Andererseits wird allgemein die Auffassung vertreten, daß Forderungen aus dem Hauptpacht (-Miet-) Vertrag unabhängig davon haften, wer das Grundstück vermietet (verpachtet) hat (RGZ 68, 10, 13; 81, 146, 149 [allerdings Sonderfall]; MünchKomm-BGB/Eickmann, 4. Aufl., § 1123 Rdn. 10; Enneccerus/Wolff/Raiser, Lehrbruch des bürgerlichen Rechts, Bd. III, 10. Aufl., § 135 V; BGB-RGRK/Mattern, 12. Aufl., § 1123 Rdn. 4).
  • OLG Dresden, 28.10.2004 - U XV 1284/04

    Landpacht; Kündigung; Eigenbedarf; Grundstückserwerb

    Die Wirkung des § 571 BGB a.F. besteht danach darin, dass im Augenblick des Eigentumsüberganges kraft Gesetzes ein neues Miet- oder Pachtverhältnis zwischen dem Erwerber des Grundstückes und dem Mieter oder Pächter entsteht, allerdings mit uneingeschränkt demselben Inhalt, mit dem es zuvor mit dem Veräußerer bestanden hat (vgl. RG, Urteil vom 22.01.1908, V 144/07, RGZ 68, 10; BGH, Urteil vom 03.05.2000, XII ZR 42/98, NJW 2000, 2346).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 11 V 25/08

    Gewährung von Berufsschadensausgleich für einen ehemaligen Berufssoldaten

    Eine Höherbewertung der MdE lehnte der Beklagte durch Widerspruchsbescheid vom 15. Mai 2007 ab; hiergegen ist beim Sozialgericht Berlin das Klageverfahren S 41 V 144/07 anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen und den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Versorgungsakten des Beklagten (4 Bände), der Schwerbehindertenakte, der Heilbehandlungsakte, der beigezogenen Akten der früheren BfA (2 Bände), der WDB-Akte des Wehrbereichsgebührnisamtes V und der Gerichtsakten des Sozialgerichts Augsburg (S 15 V 187/79 SVG und S 11 V 286/84) sowie des Sozialgerichts Berlin (S 45 V 74/93/ L 11 V 10/96 und S 41 V 144/07).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 17 U 22/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

    e); Schiffhauer/Gerhardt/Muth, Gesetz über die Zwangsversteigerung und -verwaltung, 12.Aufl., § 148 Rn. 10; RGRK/Mattern, BGB, 12. Aufl., § 1123 Rn. 3; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, 12 Aufl., § 1123 Rn. 8; Münchener-Komm./Eickmann, BGB, 4. Aufl., § 1123 Rn. 10; Soergel/Konzen, BGB, 13. Aufl., § 1123 Rn. 3; RGZ 68, 10 (13); OLG Düsseldorf MDR 1988, 592].
  • OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92

    Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der

    Auch die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 68, 10) befaßt sich mit einem Fall, in dem es um die Verteilung von Einnahmen des Zwangsverwalters während des laufenden Verfahrens ging.
  • KG, 21.04.2008 - 8 U 140/07

    Zwangsverwaltung: Erstreckung der Beschlagnahme auf Forderungen aus einem

    Andererseits wird allgemein die Auffassung vertreten, dass Forderungen aus dem Hauptmietvertrag unabhängig davon haften, wer das Grundstück vermietet hat (RGZ 68, 10,12; 81, 146; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, 2002, § 1123 BGB, Rdnr. 8).
  • BGH, 28.06.1961 - VIII ZR 46/60
    Daraus folgt jedoch noch nichts für die von der Revision vertretene Rechtsansicht; denn dieser Eintritt kraft Gesetzes findet erst unmittelbar im Anschluss an den dinglichen Veräußerungsakt, der jedoch nicht vor der Eintragung ins Grundbuch vollendet ist, statt (Staudinger, BGB , 11. Aufl., § 571 Rdn. 11, 21; BGB RGRK, 11. Aufl., § 571 Rdn. 4, 2 a; RGZ 68, 10, 12).
  • VG Ansbach, 23.02.2015 - AN 5 K 14.01803

    Vorliegen einer schützenswerten Vater-Kind-Beziehung bei der Abschiebung eines

    So verpflichtet Art. 6 GG die Ausländerbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris), was auch unter dem Blickwinkel des von den Bevollmächtigten der Antragstellerinnen in Bezug genommenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (a.a.O.) nicht anders zu sehen ist, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers (bei ihrer Ermessensausübung entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen) an Personen zu berücksichtigen, die sich berechtigter Weise im Bundesgebiet aufhalten (siehe dazu auch BVerfG, B.v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84; VG Magdeburg, U.v. 14.2.2008 - 7 A 144/07; alle juris).
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