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RG, 29.05.1908 - Rep. VII. 322/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Arglistige Täuschung durch Verschweigen. 2. Anfechtung und Nichtigkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts. 3. Wirkung derselben gegenüber dem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arglistige Täuschung. Erfüllungsgeschäft. Zurückbehaltungsrecht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 69, 13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 4 U 191/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei …
Ein Schutz des guten Glaubens des Gläubigers findet im Rahmen von § 369 HGB nicht statt (BGHZ 17, 1 [2 ff.] = NJW 1955, 1145; RGZ 69, 13 [17];… MüKo-HGB/Welter, 2. Aufl. 2009, § 371 Rn. 41, 48). - BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58 Ein bloßes Verschweigen ist als Tatbestandsmerkmal einer arglistigen Täuschung ausreichend, wenn es den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und der andere Teil nach der Verkehrsauffassung unter den gegebenen Umständen eine Mitteilung der verschwiegenen erheblichen Tatsache erwarten durfte (RGZ 62, 149; 69, 13, 15; 111, 233;… BGB RGRK a.a.O. § 123 Anm. 10 ff).