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   RG, 19.01.1909 - Rep. II. 505/08   

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https://dejure.org/1909,249
RG, 19.01.1909 - Rep. II. 505/08 (https://dejure.org/1909,249)
RG, Entscheidung vom 19.01.1909 - Rep. II. 505/08 (https://dejure.org/1909,249)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1909 - Rep. II. 505/08 (https://dejure.org/1909,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welches Gericht ist zuständig für eine Klage auf Verurteilung zur Einwilligung in die Wandelung eines Grundstückstauschvertrages und zur Rücknahme des in Tausch gegebenen Grundstücks?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.04.2005 - 5 W 37/05

    Erfüllungsort bei Kauf einer Immobilie als Anlage - und Steuersparobjekt -

    Der Grundsatz, dass als Erfüllungsort einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages im Wege des Schadensersatzes der Ort der belegenen Sache anzusehen ist (so schon RGZ 70, 198), ist in der Rechtsprechung in den Fällen anerkannt, wo es um Mängel der Kaufsache geht oder um die Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere bei Ansprüchen aus § 463 BGB a.F. Ob er auch dann gilt, wenn ein selbständiger Beratungsvertrag verletzt ist und deswegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages begehrt wird, ist angesichts der für den Beratungsvertrag geltenden Grundsätze zumindest zweifelhaft, und zwar auch dann, wenn ein sehr enger sachlicher Zusammenhang zwischen Anlageberatung und Kauf besteht.
  • OLG Schleswig, 03.06.2005 - 2 W 86/05

    Zuständigkeitsbestimmung, Verweisung; Erfüllungsort bei Beratungspflichten

    In RGZ 70, 198 ging es um Wandlung, nicht um die Verletzung der Pflichten aus einem eigenständigen Beratungsvertrag.
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