Weitere Entscheidung unten: RG, 26.01.1909

Rechtsprechung
   RG, 26.01.1909 - Rep. VII. 146/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,173
RG, 26.01.1909 - Rep. VII. 146/08 (https://dejure.org/1909,173)
RG, Entscheidung vom 26.01.1909 - Rep. VII. 146/08 (https://dejure.org/1909,173)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1909 - Rep. VII. 146/08 (https://dejure.org/1909,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gläubigeranfechtung. Kann die Veräußerung eines Handelsgeschäftes als Ganzen nach Maßgabe des Anfechtungsgesetzes angefochten werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 226
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht daher unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 26. Januar 1909 (- VII 146/08 - zu III der Gründe, RGZ 70, 226) ausgeführt, dass die Annahme, die Arbeitskraft falle in die Insolvenzmasse, "zu einer Art moderner Schuldknechtschaft" führen würde.
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62

    Rechtsmittel

    Daher ist nach feststehender Rechtsprechung die Veräußerung eines Handelsgeschäfts nicht anfechtbar; nur die Veräußerung der zu ihr gehörigen pfändbaren Gegenstände kann angefochten werden (RGZ 70, 226; 134, 91, 98; Mentzel/Kuhn, Konkursordnung 7. Aufl. § 29 Anm. 269 § 37 Anm. 19).

    Die Gläubiger haben keinen Rechtsanspruch darauf, daß der Schuldner seine Arbeitskraft zu ihren Gunsten verwerte (RGZ 70, 226, 230; Mentzel/Kuhn, a.a.O. § 29 Anm. 26).

    Diese Rechte unterlägen aber nicht der Vollstreckung, weil der Eintritt eines anderen in ein Mietverhältnis ausgeschlossen ist (RGZ 70, 226, 229).

  • BVerfG, 21.01.1992 - 1 BvR 517/91

    Keine Anfechtbarkeit des Vergütungsverzichts eines Ordensangehörigen gegen seinen

    Dies entspricht allgemein anerkannter Rechtsauffassung (vgl. RGZ 69, 59 [63]; RGZ 70, 226 [230]; BGH, DB 1964, S. 57; Böhle-Stamschräder/Kilger, Anfechtungsgesetz , 7. Aufl., 1986, § 1 Anm. III 5) und gilt für jede im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistete Tätigkeit.
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 140/83

    Rechtswidrigkeit der Pfändung der Rechte aus einem Jagdpachtvertrag -

    An der grundsätzlichen Unpfändbarkeit vermag danach auch eine einseitige Zustimmung des Verpächters zur Gebrauchsüberlassung im Einzelfall nichts zu ändern (vgl. Beschluß des Hanseatischen OLG vom 2. Juni 1954 6 W 190/54, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1954, 685; ebenso ohne nähere Begründung das Reichsgericht - RG - zur Unpfändbarkeit des Nutzungsrechts aus dem Pachtvertrag, Urteil vom 26. Oktober 1931 VIII 117/31, RGZ 134, 91, 96, unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Januar 1909 VII 146/08, RGZ 70, 226, 229).
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Rechtsprechung
   RG, 26.01.1909 - Rep. VII. 124/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,158
RG, 26.01.1909 - Rep. VII. 124/08 (https://dejure.org/1909,158)
RG, Entscheidung vom 26.01.1909 - Rep. VII. 124/08 (https://dejure.org/1909,158)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1909 - Rep. VII. 124/08 (https://dejure.org/1909,158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist der urkundliche entgeltliche Verzicht auf das Verlagsrecht an einem Zeitungsunternehmen zugunsten eines anderen stempelrechtlich zu behandeln?

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 220
  • RGZ 70, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.10.1908 - VII 600/07

    Unterliegt ein Vertrag, durch den der Verleger einer Zeitung einem anderen gegen

    Auszug aus RG, 26.01.1909 - VII 124/08
    Als Gegenstand der Veräußerung, des Umsatzes wird das Zeitungsunternehmen auch vom I. Senat angesehen (Urteil vom 11. November 1908, Rep. I. 664/08; vgl. ferner Entsch. des R. G.'s in Zivils. Bd. 37 S. 176 III. Z. S.), und in dem Urteile des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1908 (Rep. VII. 600/07)... , (1) ist die Möglichkeit der Verpachtung des Inseratenteiles einer Zeitung ausgesprochen.
  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 144/65

    Möglichkeit der Sicherungsübereignung eines Zeitschriftenunternehmens durch eine

    Er steht in Einklang mit der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] - Sport-Wette; RGZ 70, 220, 222 f; 68, 49 ff; Ulmer, Urheber u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 145 ff; Bappert-Wagner, Rechtsfragen des Buchhandels 20 Aufl. S. 47 ff u. S. 91 ff; Bappert-Maunz, Verlagsrecht zu § 41 Anm. 15 ff).

    In dieser Möglichkeit der gewinnbringenden Fortführung des Sammelwerkes ist seit jeher der wesentliche Inhalt des Rechts am Sammelwerk als gewerbliches Unternehmen erblickt worden, das seinerseits weder ein Urheberrecht noch ein Verlagsrecht ist (RGZ 37, 176, 178 betr. Zeitung; 68, 49, 53 betr. Zeitschrift; 70, 220, 223 betr. Zeitung; vgl. auch Ulmer a.a.O. S. 146; Bappert-Wagner a.a.O. S. 92 f; Bappert-Maunz, § 41 VerlG Anm. 16).

  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 318/62

    Rechtsmittel

    Diese Eigenart solcher Unternehmungen wird in Rechtsprechung und Schrifttum hervorgehoben (RGZ 68, 49; 70, 220; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 2. Aufl. S. 143 ff).
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