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   RG, 09.11.1908 - Rep. VI. 661/07   

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RG, 09.11.1908 - Rep. VI. 661/07 (https://dejure.org/1908,62)
RG, Entscheidung vom 09.11.1908 - Rep. VI. 661/07 (https://dejure.org/1908,62)
RG, Entscheidung vom 09. November 1908 - Rep. VI. 661/07 (https://dejure.org/1908,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschaftsvermögen gehörige Forderung in der Weise geltend zu machen, daß er die Leistung an alle Gesellschafter fordert?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Jedenfalls sind die Kläger gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB kraft eigenen Rechts und damit als Partei zur klageweisen Durchsetzung der beanspruchten Duldung befugt (vgl. RGZ 70, 32, 34 f.).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Das Reichsgericht ist der Meinung, dass nach § 432 BGB grundsätzlich jeder Gesellschafter einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft persönlich berechtigt sei, Gesellschaftsforderungen gegen Dritte mit der Massgabe geltend zu machen, dass er von dem Dritten Leistung an die Gesellschaft verlangt (RGZ 70, 32; 76, 280).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 70, 32; 91, 36; 100, 166; 158, 314; OGHZ 3, 214) und wird heute auch im Schrifttum fast einhellig angenommen (vgl. RGRK BGB § 705 Bem. 5; Weipert RGRK HGB § 124 Bem. 36; Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft § 18, II 3 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98

    Antrag eines BGB -Gesellschafters auf Leistung an ihn im einstweiligen

    Diese bilden gemeinsam mit der Verfügungsklägerin und der W. eine BGB-Gesellschaft; die angebliche Forderung steht ihnen daher gemeinsam zu (siehe zu einem vergleichbaren Fall: OLG Hamm NJW-RR 1988, 1119; BGH WM 1983, 555; BGH NJW 1995, 1355, RGZ 70, 32).
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